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Verfasst am: 23.09.08, 04:57 Titel: Ab wann Immobilie nutzen?
Fam. A ersteigerte eine Immobilie bei einer Zwangsversteigerung.
Die Alteigentümer, Fam. B, bewohnen diese noch. Lt. ihren Angaben sind sie zwar gewillt auszuziehen, haben, bedingt durch Kinder und Tiere, noch keinen Ersatz gefunden.
Fam. A möchte Immobilie sofort selbst bewohnen.
In welcher Frist müßte Fam. B ausziehen?
Wann ist es sinnvoll, eine Zwangsräumung anzustreben?
Kann Fam. A ab dem Tag der Ersteigerung Nutzungsentschädigung verlangen?
Mit der Erteilung des Zuschlages haben Besitzer, die nicht Mieter bzw. Pächter des Grundstücks sind, kein Recht mehr das Grundstück noch zu nutzen. Der Ersteher kann – für den Fall, dass die Besitzer nicht freiwillig das Grundstück geräumt an ihn herausgegeben – aufgrund einer vollstreckbaren Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen. Die Kosten der Räumung hat der Ersteher dem Gerichtsvollzieher vorzuschießen.
_________________ .........geschmeidig wie zwei Flachmänner®
Mit der Erteilung des Zuschlages haben Besitzer, die nicht Mieter bzw. Pächter des Grundstücks sind, kein Recht mehr das Grundstück noch zu nutzen. Der Ersteher kann – für den Fall, dass die Besitzer nicht freiwillig das Grundstück geräumt an ihn herausgegeben – aufgrund einer vollstreckbaren Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen. Die Kosten der Räumung hat der Ersteher dem Gerichtsvollzieher vorzuschießen.
dies bedeutet doch auch im umkehrschluss, dass dieser u. U. auf diesen kosten sitzen bleibt, wenn beim ex-besitzer nichts zu holen ist.
schön, wie fragen beantwortet werden die garnicht gestellt wurden....
Dekkel hat doch gefragt: Wann ist es sinnvoll, eine Zwangsräumung anzustreben? und da ist es m. E. sinnvoll ihn auch auf das kostenrisiko hinzuweisen.
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 287 Wohnort: Zentrum der Macht
Verfasst am: 23.09.08, 19:40 Titel:
Niemand2000 hat folgendes geschrieben::
dies bedeutet doch auch im umkehrschluss, dass dieser u. U. auf diesen kosten sitzen bleibt, wenn beim ex-besitzer nichts zu holen ist.
... hierbei kann es leicht eine Summe im 5-stelligen Bereicht (vor dem Kommata!) sein. _________________ Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.
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