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Verfasst am: 24.09.08, 21:06 Titel: Vorzeitige Entlassung Zivildienst wegen OP ?????????
Hallo ...
Also ,ich wurde T1 gemustert
Mache seit 3 monaten meinen zivildienst
Nun wurde ich vor 5 wochen ca operiert am knie so das ich ca 4 wochen ausfiel ...
Habe dann mit dem arzt gesprochen und er bestätigte mir das ich sitzende tätigkeiten 100 % machen kann ....
Habe mit der meiner stelle im krankenhaus gesprochen und es wurde genehmigt das ich am computer arbeiten mache ...
In 5 wochen habe ich noch einmal eine op wo ich dann noch einmal 4 wochen einen krankenschein haben werde..
Danach dann wieder sitzende tätigkeiten bis ich dann wieder (ca 4 wochen später ) für andere sachen eingesetzt werden kann ...
Auf einmal heute kam ein brief an meine zivi stelle und nach mir nach hause wo drin steht das ich zum 30.9.08 entlassen werde und als untauglich gelte ..OBWOHL der arzt und die zivistelle wo ich bin ,bestätigt haben das ich arbeiten kann nur halt in einem anderen tätigkeitenfeld was ich aber 100 % betreiben kann ...
Und das alles eine woche vorher ...denn heute ist der 24.09.08...
Das ist doch eine frechheit...
Denn ich muss mich doch viel früher beim arbeitsamt melden oder bei der krankenkasse ...
Ich werde auf jeden fall widerspruch einlegen und mir noch mal die bestätigung von meiner zivi stelle und dem arzt wo ich in behandlung bin holen ..
Ist das alles so rechtens ?eine woche vorher bescheid zu geben das ich entlassen werde ? ...
Bekomme ich während der widerspruch läuft noch weiterhin geld von der stelle oder nicht ?
Komme ich mit dem widerspruch durch?
Wäre sehr erfreut über eine antwort..wäre sehr hilfreich ..dankeschön
Willst du denn nach dem Zivildienst studieren oder hattest du vorher einen Job in den du zurück kannst?
Ansonsten melden bei irgendwelchen Ämtern kann man sich immer erst wenn man weiss was die Zukunft bringt. Man muss sich wenn man kurzfristig z.b.gekündigt wird nicht 3 Monate vorher beim Arbeitsamt melden, weil das ja praktisch unmöglich ist.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 25.09.08, 11:20 Titel:
Scheint wieder mal notwendig zu sein, der Hinweis auf unsere
Forenregeln hat folgendes geschrieben::
Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw.) antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allgemeinen Rechtsverständnis.
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Und im übrigen verschiebibert ins Wehrrecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
Verfasst am: 25.09.08, 11:25 Titel: Re: Vorzeitige Entlassung Zivildienst wegen OP ?????????
Sammy2255 hat folgendes geschrieben::
Habe dann mit dem arzt gesprochen und er bestätigte mir das ich sitzende tätigkeiten 100 % machen kann ....
Habe mit der meiner stelle im krankenhaus gesprochen und es wurde genehmigt das ich am computer arbeiten mache ...
"Es ist nicht möglich, dass man für den Zivildienst tauglich ist, aber für den Wehrdienst nicht. Zivildienst ist die Erfüllung der Wehrpflicht und im Ernstfall Kriegsdienst ohne Waffe. Deshalb gelten für Kriegsdienstverweigerer die gleichen Tauglichkeitskriterien." --> www.kampagne.de/Wehrpflichtinfos/Musterung.php
Und Kriege werden nun mal eher nicht im Sitzen durchgeführt ..... _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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