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Verfasst am: 30.09.08, 09:36 Titel: Wenn der Reisebus ausfällt
Ein Urlauber macht Urlaub. Während der Rückfahrt fällt der Bus wegen Schaden aus. Der Urlauber muss 7 Std warten bis andere Bus kommt. Während dieser Zeit muss der Urlauber im Bus übernachten. Ist dies zumutbar? Welche Ansprüche konnte er geltend machen?
Schadenersatz, wenn ein Schaden entstanden ist. Entgangene Urlaubsfreude, wenn die Übernachtung im Bus keinen Spaß gemacht hat. Schmerzensgeld, wenn die Übernachtung im Bus unerträglich war.
Mit der Anmeldung der Ansprüche beim Veranstalter würde ich mich jedenfalls beeilen. Schöner wäre es natürlich gewesen, der Veranstalter hätte die Urlauber im Hotel, statt im Bus untergebracht. Vielleicht kann man ja die Kosten, die nomalerweise ein Hotel gekostet hätte, als Schaden ansetzen?
sry, und wie hätten die Urlauber in ein Hotel gebracht werden sollen, wenn der Bus hin ist?
IMHO ist das auch eine Frage des Reisepreises, bei einer 2.000 € Rundreise dürften die Ansprüche wohl höher ausfallen können als bei einer 99 € drei Tage Paris Tour. Analog zum Flug mit einem irischen Lowcost Carrier und der Deutschen Staats Airline. _________________ Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
Es gibt viel zu verdienen, langt zu!
ein siebenstündiger Ausfall eines Busses kann durchaus einen Reisemangel darstellen, wenn dadurch versprochene Programmpunkte (Abendessen, Hotelnacht) ausfielen. Ist es eine reine Reiseetappe gewesen, an der man eben spät im Hotel angekommen ist, sähe ich es als bloße Unannehmlichkeit an.
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