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War es eine androhung einer Straftat?

 
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Lars1972_
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.09.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.09.08, 13:30    Titel: War es eine androhung einer Straftat? Antworten mit Zitat

Hallo,

gestern beim tennis, ich unterhielt mich wirklich nett mit einer jungen hübschen Frau.

Heute aufeinmal, bekomme ich eine Email von einem Mann, den ich nicht kenne, und woher er meine emailadresse hat, weiß ich auch nicht - spielt ja auch erstmal keine rolle.

Jedefalls schrieb er mir:
"wenn du noch einmal meine freundin anmachst, bekommste probleme mit mir."

Ich meine was kann man tun? ich habe keine lust mich mit irgendjemanden um die vielleich ende 20 zu schlagen, denn diese frau war grad mal 26.
ich kann das nicht. hab ich auch noch nie, bin immer allem aus dem weg gegangen, vielleicht ist das mein fehler.
wir leben doch heutzutage nur noch in einer gewaltverherrlichten welt.
was kann ich denn machen, wie soll ich mich verhalten
.
ist das eine vorsetzliche androhung einer straftat?
wie ist die rechtslage?

mfg
lars
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 21.09.08, 14:17    Titel: Re: War es eine androhung einer Straftat? Antworten mit Zitat

Lars1972_ hat folgendes geschrieben::
ist das eine vorsetzliche androhung einer straftat?

Das kann man reininterpretieren, was man will.
Den Tatbestand dieses Paragraphen erfüllt es nicht.
Dies hier auch nicht, weil nicht konkret mit einem Verbrechen gedroht wurd.
Man könnte auch an Nötigung denken, aber auch dazu ist es wohl nicht konkret genug.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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J.A.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 23.09.08, 00:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
aber auch dazu ist es wohl nicht konkret genug.


Das sehe ich auch so...
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
___________________________________________________________________________________________
Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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