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Komplizierte Lage - Diebstahl

 
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Bernie33
Gast





BeitragVerfasst am: 21.09.08, 12:12    Titel: Komplizierte Lage - Diebstahl Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich habe in der Schule folgende Aufgabe bekommen, aber weiß leider nicht alles dazu. Deshalb frage ich euch.

Zitat:
E. ist Eigentümer -> E. verleiht Gerät an B. -> B. ist Besitzer

-> Dieb stiehlt das Gerät von B. B übt sein Selbsthilferecht aus. Wann darf er das? Darf E. das auch?

-> Dieb konnte mit dem Gerät entkommen. Was wird B. tun? Gericht??


Also ich würde das wie folgt einschätzen:
B. darf natürlich sein Selbsthilferecht ausüben, da er Besitzer ist. E. ist Eigentümer und darf das somit auch.

Aber was passiert, wenn der Dieb mit dem Gerät entkommen konnte und was jetzt E. und B. machen, das weiß ich leider nicht.

§§ Angabe wäre nett und evt. eine Erklärung.

Schonmal danke im voraus,

Gruß Smilie
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 21.09.08, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

B kann den Dieb anzeigen (Strafanzeige) und er kann vor dem Amtsgericht (Landgericht?) einen Herausgabeanspruch geltend machen.
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Bernie33
Gast





BeitragVerfasst am: 21.09.08, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo & danke für deine Antwort.

Noch eine Frage: Kann E. (der eigentümer) Person B (den Besitzer) anklagen?

Gruß Smilie
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Bernie33
Gast





BeitragVerfasst am: 22.09.08, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich weiß, das ist kein Frage & Antwort Support, wo man sofort eine Antwort erhält. Aber ich würde euch trotzdem gerne nochmal auf dieses Thema hinweisen.

Die Lösung brauche ich morgen in der Schule und es wäre somit sehr nett, wenn mir noch jemand meine Frage beantworten könnte.

Schonmal danke,

Gruß Smilie
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gotto
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 22.09.08, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Bernie33 hat folgendes geschrieben::
Hallo & danke für deine Antwort.

Noch eine Frage: Kann E. (der eigentümer) Person B (den Besitzer) anklagen?

Gruß Smilie


Nein. Anklagen kann in Deutschland nur der Staats- / Amtsanwalt.

Den B auf Herausgabe zu verklagen dürfte nicht erfolgsversprechend sein, das B ja nicht mehr im Besitz der Sache ist. Evtl. wäre eine Schadensersatzklage möglich, wenn B grob fahrlässig gehandelt hat? Bin mir da aber nicht so sicher, Zivilrecht ist nicht so wirklich meins... Verlegen
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Bernie33
Gast





BeitragVerfasst am: 22.09.08, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank !! Dann hat sich jetzt alles erklärt Sehr glücklich

Gruß Smilie
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