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Verfasst am: 24.09.08, 09:52 Titel: teilweise Einbehaltung des Rechnungsbetrages - geht das?
Hallo,
ein hypothetischer Fall:
Unternehmen A bucht eine Tagesveranstaltung mit diversen Programmpunkten bei Reiseveranstalter B. Es wird eine Zahlung 70% vor der Tour, 30% nach der Tour vereinbart.
Unternehmen A ist nach der Tour der Ansicht das 1Programmpunkt nicht zu 100% der Beschreibung entsprochen hat.
Von der noch ausstehenden Rechnung behält Unternehmen A einfach pauschal ohne Absprache (allerdings mit schriftlicher Ankündigung)15% ein.
Während der Tour war permanent ein Reiseleiter vort Ort bzw. erreichbar. Am Tag der Reise wurden keine Mängel angemahnt, so das eine Nachbesserung nicht möglich war.
Ist dies rechtens?
Wenn nicht, muss zuerst noch gemahnt werden oder ist der einfachste Weg ein Mahnbescheid über die Restsumme?
BGB § 651d Minderung
(1) Ist die Reise im Sinne des § 651c Abs. 1 mangelhaft, so mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis nach Maßgabe des § 638 Abs. 3. § 638 Abs. 4 findet entsprechende Anwendung.
(2) Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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