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Verfasst am: 29.09.08, 20:01 Titel: Sondereigentum - Parkplatz in der Tiefgarage
Hallo..ich würde mich freuen, wenn ich zu meinem Problem ganz tolle Antworten eingestellt bekomme. Meine Frau und ich wohnen in einer Eigentumgemeinschaft, 6 Parteien. In der Tiefgarage gibt es Stellplätze, alle Stellplätze sind SONDEREIGENTUM, der jeweiligen Partei.
4 Stellplätze sind Doppelparker aus verzinkten Stahl und nach 10 Jahren sehr rostig. Sie müssen überholt werden.
2 Parteien besitzen keinen dieser Doppelparker.
Wenn nun die Doppelparker erneuert werden müssen, kann es sehr teuer werden. Müssen sich die 2 Parteien an dem Kosten des SONDEREIGENTUMS der 4 anderen Parteien beteiligen?
Verzingter Stahl, rostet nicht! vorausgesetzt es ist vom Fachmann!
Als Beispiel: Wir haben ein Überdach/Carport für einen Wohnwagen von 9,50m Länge, das ist ebenfalls verzingter Stahl seit über 15 Jahren? und da gibt es nicht eine Roststelle!
""Wenn nun die Doppelparker erneuert werden müssen, kann es sehr teuer werden. Müssen sich die 2 Parteien an dem Kosten des SONDEREIGENTUMS der 4 anderen Parteien beteiligen?""
Bei Sondereigentum sollte das Problem bei jedem selber liegen.
Gruß
Dino71065 _________________ Die Kunst einer Verwaltung ist es, den Eigentümer so über den Tisch zu ziehen, das er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet!
Verfasst am: 01.10.08, 22:10 Titel: Re: Sondereigentum - Parkplatz in der Tiefgarage
majo1 hat folgendes geschrieben::
...... alle Stellplätze sind SONDEREIGENTUM, .....
Müssen sich die 2 Parteien an dem Kosten des SONDEREIGENTUMS der 4 anderen Parteien beteiligen?
Nein. Für Sondereigentum ist jeder selbst zuständig. Nur bei Gemeinschaftseigentum gilt die Kostentragungspflicht der Gemeinschaft.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Verfasst am: 02.10.08, 07:41 Titel: Re: Sondereigentum - Parkplatz in der Tiefgarage
Lucky hat folgendes geschrieben::
majo1 hat folgendes geschrieben::
...... alle Stellplätze sind SONDEREIGENTUM, .....
Müssen sich die 2 Parteien an dem Kosten des SONDEREIGENTUMS der 4 anderen Parteien beteiligen?
Nein. Für Sondereigentum ist jeder selbst zuständig. Nur bei Gemeinschaftseigentum gilt die Kostentragungspflicht der Gemeinschaft.
MfG
Lucky
So ist es...
In konkreten Fall werden die Doppelparker allerdings nicht sondereigentumsfähig und damit zwangsläufig Gemeinschaftseigentum sein. Für die restlichen Stellplätze wäre eine Prüfung des tatsächlichen Sachverhalts angebracht. Möglicherweise liegt kein Sondereigentum, sondern nur ein Sondernutzungsrecht vor. Damit wären auch diese Stellplätze Gemeinschaftseigentum. Die Kosten wären dann durch die Gemeinschaft zu tragen. Die Kostenverteilung erfolgt nach den bestehenden Vereinbarungen (Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung) oder, falls es dazu keine Vereinbarungen gibt, nach dem Gesetz.
Verzingter Stahl, rostet nicht! Vorausgesetzt es ist vom Fachmann!
Auch Zink trägt sich ab und der Stahl kann dann rosten, DIN EN ISO 1461
Anscheinend sind es Duplexgaragen. Die einzelnen Stellplätze sind kein Sondereigentum, OLG Düsseldorf, 22.3.1999, ZMR 1999, 500. Die Parkfläche wandert in einem Raum und kann deshalb kein Sondereigentum werden. Nur die Duplexgarage als ganzes kann Sondereigentum werden. _________________ Sie sind hier im Forum Deutsches Recht.
Es gibt grundsätzlich zwei Standpunkte - meinen und den falschen. (D. B.)
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Dummheit. (A. E.)
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