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Laila Interessierter
Anmeldungsdatum: 19.01.2005 Beiträge: 13
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Verfasst am: 10.02.05, 22:51 Titel: Toilette beschädigt - Haftpflicht- oder Hausratversicherung? |
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Beim Griff ins Regal ist eine Parfumflasche in die Toilette gefallen und hat einen Riss darin verursacht. Die Toilette muss ausgewechselt werden. Kommt für den Schaden die eigene Haftpflicht- oder Hausratversicherung auf? (Schaden ist in Mietwohnung passiert)
Hoffe, es kann jemand helfen! |
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Hamster FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 377
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Verfasst am: 10.02.05, 22:58 Titel: |
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Haftpflicht im Bereich Mietsachschäden.
Lustiges Beispiel übrigens, hört man sooooooooo selten  |
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Thom FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.02.2005 Beiträge: 288
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Verfasst am: 10.02.05, 23:12 Titel: |
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| Wer hat schon Parfüm über der Toilette.....? |
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Laila Interessierter
Anmeldungsdatum: 19.01.2005 Beiträge: 13
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Verfasst am: 10.02.05, 23:19 Titel: |
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Vielen Dank für die Antwort.
Das Badezimmer ist sehr klein und es ist nur 1 Wand, an der man ein Regal anbringen kann und dies ist dicht bei der Toilette. |
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Thom FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.02.2005 Beiträge: 288
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Verfasst am: 10.02.05, 23:24 Titel: |
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Hi Laila das waren etwas fachidiotisch Scherze. Sorry. Antwort 1 vom H. gilt natürlich und ist kein Scherz. Die private Haftpflicht hat nun mal so ein paar "tücken". Aber das kannst Du ja an meiner eigenen Frage zu Thema "Anhänger " sehen. _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU |
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Helmut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 04.01.2005 Beiträge: 68
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Verfasst am: 11.02.05, 08:56 Titel: |
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Hallo Laila,
das Parfümfläschchen fällt so oft ins Waschbecken oder die Toilette, wie sich Besucher auf Brillen setzen!
Klarer Mitsachschaden!
Gruß Helmut _________________ Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz unterschiedliche Dinge! |
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kav FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.02.2005 Beiträge: 77 Wohnort: 63785 Obernburg
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Verfasst am: 12.02.05, 00:06 Titel: |
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die haftpflichtversicherung wird wahrscheinlich aber nur einen teil des schadens übernehmen. die "abnutzung" wird angerechnet.
vorgehensweise: den schaden dem vermieter und der haftpflichtversicherung melden. der vermieter lässt die schüssel auf seine kosten reparieren und reicht die rechnung auf anforderung deiner haftpflichtversicherung dort ein. die haftpflichtversicherung reguliert an den vermieter. alle ansprüche durch den vermieter sind an die haftpflichtversicherung weiter zu leiten. KEINE zahlungen selbst vornehmen! NIE! |
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preun_net FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.02.2005 Beiträge: 62
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Verfasst am: 12.02.05, 00:31 Titel: |
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| Helmut hat folgendes geschrieben:: | Hallo Laila,
wie sich Besucher auf Brillen setzen!
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ich glaube fast, das dass heruntergestoßene Handy die Brille bald eingeholt hat
Gruß
Stephan |
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 12.02.05, 13:26 Titel: |
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die brille wird der klassiker bleiben..
wenn irgendwo in deutschland ne brille runterfällt, fangen alle in der nähe befindlichen personen an, mit den füssen wie wild auf dem boden rumzutrampeln, bis sie einer erwischt hat  _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Thom FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.02.2005 Beiträge: 288
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Verfasst am: 12.02.05, 23:20 Titel: |
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Ja ja die gute alte Haftpflicht. Wo brennt schon mal aus verschulden der Kirchturm für ne Million ab. Aber Schäden in dieser Kategorie gibt es eben häufiger. _________________ WIR ALLE LERNEN NOCH DAZU |
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