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ich habe bei meinem Baustoffhändler Ware bestellt die er nicht im Sortiment hat. Auf der Baustelle passte dieses Zubehör leider nicht mit dem abgeänderten geplanten Aufbau zusammen, so dass ich nun auf dem Material sitzen bleibe.
Der Baustoffhändler stellt sich stur und verwies mich auf 'Kommissionsware wäre nicht umzutauschen/zurückzugeben'.
Mich ärgert das maßlos, da ich eigentlich ein guter Kunde bin und auf Kulanz hoffte.
Wie sieht da die rechtliche Handhabe aus? Habe ich eine Möglichkeit das Zubehör zurückzugeben?
Im stationären Handel gibt es sowieso kein Rückgabe/ Umtauschrecht und im Handel zwischen Unternehmern erst recht nicht, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Ausser ärgern und Kulanz gibt es halt nix. _________________ Geist ist Geil!
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