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Plötzliche Anwaltsrechnung nach 1,5 Jahren
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Fische75
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.05.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 17:21    Titel: Plötzliche Anwaltsrechnung nach 1,5 Jahren Antworten mit Zitat

Hallo,

vor 1,5 Jahren hatten wir einmal eine Kanzlei angeschrieben, ob es möglich wäre, uns zu vertreten in einer Sache wegen Lärmbelästigung.

Es kam dann wohl ein Rückschreiben, dass man ggf. weitere Unterlagen einreichen sollte. Haben wir jedoch nie gemacht, da wir dann aus besagtem Haus ausgezogen sind. Der Schriftverkehr von damals liegt mir auch nicht mehr vor.

Heute plötzlich, nach 1,5 Jahren erhielt ich eine Anwaltsrechnung von besagtem Anwalt, in dem er folgende Kosten berechnet:

Beratung, Gutachten für Verbraucher §§ 14, 34 I3 RVG 190,00 EUR
Pauschale für Post und Telekomm. 20,00 EUR
+ MwSt. 39,90 EUR
+ Adressermittlung von uns 10,59 EUR
GESAMT 260,49 EUR !!!

Das ist doch auf keinen Fall rechtens! Wir haben diesem Anwalt nie einen Auftrag erteilt, geschweigedenn eine Beratung oder Ähnliches erhalten!

Was sollen wir nun machen? Frage
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 18:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wer Leistungen - gleich welcher Branche - in Anspruch nimmt, muss diese auch nach 1 1/2 Jahren bezahlen. Wer keine Leistungen in Anspruch genommen hat, muss auch nichts bezahlen. Wie´s wirklich war, wissen nur die Beteiligten des Streites.
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Fische75
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.05.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wir haben ja gar keine Leistung in Anspruch genommen! Das ist ja das Schöne an der Sache! Weder Mandat noch sonstwas unterschrieben! Ausrufezeichen
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Lesen Sie mal diesen Thread vollständig. Vielleicht beantwortet das Ihre Frage schon mal.
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Fische75
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.05.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Habe mich hier falsch ausgedrückt, wir haben ihn nicht gebeten, uns zu vertreten, sondern angefragt, ob in dieser Sache anwaltlich überhaupt was machbar ist.
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Jo, siehe den verlinkten Thread: Die Frage, ob "anwaltlich etwas machbar ist", löst natürlich einen Gebührenanspruch aus - der Anwalt muß hier schließlich eine rechtliche Prüfung und Wertung vornehmen (genau dies ist sein Geschäft!), um Ihnen diese Frage beantworten zu können. Kommt es im Anschluß nicht zu einer Vertretung, so bleibt es bei einer Beratung. Genau diese hat der Anwalt abgerechnet.
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 19:22    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein RA - vielleicht auch nur in einem einzigen Satz - zu den Erfolgsaussichten eines ihm präsentierten Falles Stellung nimmt, hat er die Beratungsgebühr verdient.
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Fische75
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.05.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Der RA hat damals lediglich geantwortet, zwecks Vertretung sollen wir ggf. einen Termin in seiner Kanzlei vereinbaren. Dies haben wir nicht getan.
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Kobayashi Maru
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ja. Und? Lies doch bitte mal die beiden Beiträge über Deinem letzten Eintrag - da steht die Antwort doch.
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Fische75
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.05.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich werde das Ganze meinem Anwalt übergeben, der zockt wenigstens die Leute nicht ab. Mir kommt das Alles so vor, wie die Abzocke, die gerade im Umlauf ist.
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 10.10.08, 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Fische75 hat folgendes geschrieben::
Habe mich hier falsch ausgedrückt, wir haben ihn nicht gebeten, uns zu vertreten, sondern angefragt, ob in dieser Sache anwaltlich überhaupt was machbar ist.
Diese Anfrage führt zwangsläufig zu Kosten.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 11.10.08, 23:54    Titel: Re: Plötzliche Anwaltsrechnung nach 1,5 Jahren Antworten mit Zitat

Fische75 hat folgendes geschrieben::
vor 1,5 Jahren hatten wir einmal eine Kanzlei angeschrieben, ob es möglich wäre, uns zu vertreten ...
Fische75 hat folgendes geschrieben::
Habe mich hier falsch ausgedrückt, wir haben ihn nicht gebeten, uns zu vertreten, sondern angefragt, ob in dieser Sache anwaltlich überhaupt was machbar ist.
Hier müsste man den genauen Wortlaut des Briefes an den RA kennen, um beurteilen zu können, ob der Gebrührenanspruch für Beratung/Begutachtung entstanden ist. Bei der zweiten Variante ist das m.E. eindeutig der Fall. Bei der ersten eher nicht. Weil da m.E. lediglich gefragt wird, ob die Kanzlei bereit wäre, die Vertretung zu übernehmen.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 00:58    Titel: Re: Plötzliche Anwaltsrechnung nach 1,5 Jahren Antworten mit Zitat

I-user hat folgendes geschrieben::
Weil da m.E. lediglich gefragt wird, ob die Kanzlei bereit wäre, die Vertretung zu übernehmen.


Was aber auch Kosten auslöst, wenn man gleichzeitig Unterlagen einreicht. Denn dann bekommt (und will) man normalerweise nicht die Antwort "ja/nein", sondern "ja, die Erfolgsaussichten sind gut" bzw. "von einer Rechtsverfolgung raten wir mangels Erfolgsaussichten ab".

Will man nur ein pauschales ja/nein, geht das auch ohne Unterlagen zur Prüfung einzureichen.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Niemand2000
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 07:53    Titel: Antworten mit Zitat

@ Michael A. Schaffrath in diesem Sachverhalt stellt sich m. E. diese Frage gar nicht, weil in diesem fiktiven nicht der Anwalt danach gefragt wurde, ob er den Kläger vertritt, sondern
Fische75 hat folgendes geschrieben::
wir haben ihn ... angefragt, ob in dieser Sache anwaltlich überhaupt was machbar ist.
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 12.10.08, 09:44    Titel: Antworten mit Zitat

@ Niemand2000: Das ist die zweite von mir zitierte Variante und sie ist unumstritten.

@ Michael A. Schaffrath: Ja, das mit den Unterlagen ist logisch. Und wenn der RA weitere Unterlagen anfordert, um die Beurteilung vorzunehmen, der Mandant bzw. Nicht-Mandant die angeforderten Unterlagen aber nicht schickt? Kann man dann immer noch davon ausgehen, dass er eine Begutachtung möchte?
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