Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Bulli28 Interessierter
Anmeldungsdatum: 03.10.2008 Beiträge: 15 Wohnort: sagichnich
|
Verfasst am: 05.10.08, 15:12 Titel: gibt es eine schweigepflicht? |
|
|
sagen wir mal man arbeitet bei einem arbeitgeber, wo vieles schief läuft. wenn es jetzt zu einer eskalation kommt, hat der arbeitetnehmer eine schweigepflicht auch dann wenn man zum beispiel von beamten vernommen wird. Oder muß man dann alles auspacken, was man weiß oder auch nicht.
Liebe Grüße euer Bulli |
|
Nach oben |
|
 |
Bulli28 Interessierter
Anmeldungsdatum: 03.10.2008 Beiträge: 15 Wohnort: sagichnich
|
Verfasst am: 05.10.08, 16:00 Titel: |
|
|
vielleicht sollte ich noch dazu sagen, daß der AG ein RA ist. |
|
Nach oben |
|
 |
Elektrikör FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.06.2007 Beiträge: 2304 Wohnort: Wehringen
|
Verfasst am: 05.10.08, 16:16 Titel: |
|
|
Hallo,
interessant wära auch noch, WARUM der Beamte das fragen sollte und WAS für ein Beamter das sein könnte
MfG _________________ Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet |
|
Nach oben |
|
 |
Bulli28 Interessierter
Anmeldungsdatum: 03.10.2008 Beiträge: 15 Wohnort: sagichnich
|
Verfasst am: 05.10.08, 16:19 Titel: |
|
|
sagen wir mal es macht jemand eine anzeige gegen AG, weil er die befürchtung hat, daß viel schief läuft. bzw. er weiß es weil er einen schaden hat, aus der Mandantschaft. |
|
Nach oben |
|
 |
Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
|
Verfasst am: 05.10.08, 16:41 Titel: |
|
|
Die berufliche Schweigepflicht nach § 203 StGB soll vorrangig die Mandanten des RA schützen (siehe auch § 205 StGB).
Eventuell lohnt es sich, die Frage an die Rechtsanwaltskammer zu richten.  |
|
Nach oben |
|
 |
Bulli28 Interessierter
Anmeldungsdatum: 03.10.2008 Beiträge: 15 Wohnort: sagichnich
|
Verfasst am: 05.10.08, 17:14 Titel: |
|
|
ja aber wenn ich der mandant bin z.B. was wäre dann, müssen die angestellten aussagen, wenn ich eine anzeige mache? |
|
Nach oben |
|
 |
Milo FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 1572 Wohnort: Neu-Ulm
|
Verfasst am: 05.10.08, 18:10 Titel: |
|
|
53, 53a StPO....
da ich gerade keinen Kommentar zur Hand habe, kann ich nicht ausschließen, dass es da ein Schlupfloch gibt. Spätestens aber, wenn der Anwalt einen Kollegen aus der selben Kanzlei als Verteidiger nimmt, ist den Angestellten keine Aussage mehr zu entlocken.... _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
Albert Einstein |
|
Nach oben |
|
 |
Bulli28 Interessierter
Anmeldungsdatum: 03.10.2008 Beiträge: 15 Wohnort: sagichnich
|
Verfasst am: 05.10.08, 18:28 Titel: |
|
|
in der kanzlei gibt es nur diese Person.Kann denn ein richter die schweigepflicht den angestellten entheben? |
|
Nach oben |
|
 |
Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
|
Verfasst am: 06.10.08, 09:40 Titel: |
|
|
In Bezug auf die konkrete Sache des Mandanten sind RA und Angestellte ja dem Mandaten gegenüber zum Schweigen verpflichtet, davon kann er sie also jederzeit entbinden.
Anders sieht es natürlich ggfs. aus, wenn sie Aussagen zu anderen Fällen machen sollen.
Und nein, ein Gericht kann die Schweigepflicht nicht aufheben, da sie gesetzlich festgelegt ist. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen. |
|
Nach oben |
|
 |
Bulli28 Interessierter
Anmeldungsdatum: 03.10.2008 Beiträge: 15 Wohnort: sagichnich
|
Verfasst am: 11.10.08, 10:25 Titel: |
|
|
hallo,
auch wenn es um betrug geht? Also geld hinterzogen wird?
Gruß euer Bulli |
|
Nach oben |
|
 |
Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
|
Verfasst am: 11.10.08, 16:15 Titel: |
|
|
Wie sollte denn eine Schweigepflicht gegenüber mandantenbezogenen Dingen den Angestellten daran hindern, gegen seinen AG wegen Steuerhinterziehung auszusagen? Darauf bezieht sich die Schweigepflicht doch gar nicht. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen. |
|
Nach oben |
|
 |
Bulli28 Interessierter
Anmeldungsdatum: 03.10.2008 Beiträge: 15 Wohnort: sagichnich
|
Verfasst am: 12.10.08, 16:38 Titel: |
|
|
Danke,
nun fühle ich mich etwas erleichtert, bzw. hoffe natürlich nicht, daß ich das den Angestellten antun muß. Und sich alles zum Guten wendet. Denn es ist sicherlich nicht einfach gegen seinen AG auszusagen. Denn damit können sie ihren AG vergessen und wären eventuell arbeitslos. Ist auch kein schöner Gedanke. Somal die AN ja nichts dafür können, daß der RA soviel Mist verbockt.
Gruß euer Bulli |
|
Nach oben |
|
 |
|