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Ausstieg aus GbR vor Vetragsende

 
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waldi24
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.10.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 09:52    Titel: Ausstieg aus GbR vor Vetragsende Antworten mit Zitat

Hallo,
folgender Sachverhalt: Person A und Person B gründen im Jahr 2003 eine GbR mit jeweils 50% Anteil. In einem schriftlichen Gesellschaftervertrag wurde ein Laufzeit bis 2013 vereinbart, allerdings ohne konkrete Vereinbarungen im Falle eines vorzeitigen Ausstiegs.

Nun im Jahr 2008 will Person B aussteigen, da er sich das ganze etwas anders vorgestellt hatte und etwas anderes machen möchte.

Worauf muß nun der andere Gesellschafter achten, damit er am Ende nicht der Dumme ist? Da der Vertrag ja noch bis 2013 läuft handelt es sich hier ja um einen Vertragsbruch. Person A muss nun mit Mehrkosten (Personal, Umfimierung, Autobeschriftung, Homepage, Geschäftspapier, etc.).
Hat jemand Tipps, wie Person A nun am besten vorgehen soll, damit er am Ende nicht der Dumme ist (schließlich hat ja Person B den Vertrag gebrochen)?

Vielen Dank schon mal!

Grüße
waldi24
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Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

A und B sollten die Firma bzw. die Geschäftsanteile bewerten lassen. Am besten und billigsten kann dies der Steuerberater.

Aufgrund dieser Bewertung kann versucht werden, eine Einigung über die Abtretung der Geschäftsanteile zu erziehlen.

Es kann möglich sein, dass ein Partner den anderen auszahlen muss.

Gibt es keine Einigung, läuft der Vertrag unverändert bis 2013.
_________________
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Chess45
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 11:42    Titel: Antworten mit Zitat

Dies ist doch recht einfach B macht A ein Angebot zu welchen Preis er ausscheiden will bzw. A abfinden will. A entscheidet dann ob er die Abfindung nimmt oder B abfindet.
Alternativ hat B seinen Vertrag einzuhalten.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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