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Duldung der Nutzung des Treppenhauses

 
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LosBubos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.02.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 22:04    Titel: Duldung der Nutzung des Treppenhauses Antworten mit Zitat

Hallo!

da hier mir schon mal sehr gut geholfen wurde...
ich habe vom folgenden Fall gehört:

- Mehrparteienhaus in einem sehr schönen, ruhigen, reinen Wohngegend
- Im Keller ein Raum der gewerblich benutzt werden kann/darf,
mit eigenem Eingang. Der Raum wurde seit mind. fünf Jahren nicht benutzt
- Der Eingetümer des Kellerraumes will ihn nun in 2-3 teilen,
aber dann muss/müssen der/die weiteren Räume über
das Treppenhaus erreicht werden
Und eben dem, also der gewerblichen Nutzung des Treppenhauses
wollen die anderen Wohnugseingetümer nicht zustimmen.

Ich, als Laie, würde sagen, die anderen haben recht, sie haben
doch ihre Wohnungen mit der Voraussetzung gekauft, dass es zwar
einen Gewerberaum im Keller gibt, aber eben mit dem weiter oben
erwähnten extra Eingang. Ansonsten könnte ja jeder kommen...

Was meint iht, was ist die Rechtslage?

Danke im Voraus!!!

Grüße

LosBubos
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Klaus05
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 165
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 08:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ich vermute es handelt sich hier um eine WEG?

Dann ist ein Umbau dieser Art eine bauliche Veränderung und somit wird die Zustimmung ALLER Eigentümer benötigt. Sie können hier also Ihr Veto einbringen.

MfG.
Klaus
_________________
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Meine Beiträge erstelle ich nach bestem Wissen und Gewissen. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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Chess45
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

Klaus05 hat folgendes geschrieben::
Ich vermute es handelt sich hier um eine WEG?

Dann ist ein Umbau dieser Art eine bauliche Veränderung und somit wird die Zustimmung ALLER Eigentümer benötigt. Sie können hier also Ihr Veto einbringen.

MfG.
Klaus

Es geht ja um einen Umbau innerhalb des Sondereigentums, dafür ist keine zustimmung notwendig.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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LosBubos
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.02.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

[quote]
Es geht ja um einen Umbau innerhalb des Sondereigentums, dafür ist keine zustimmung notwendig.
[/quote]

Ja, WEG.
- Umbau im Sondereigentum -> ja
- als Folge Nachteile für die anderen -> m.E. zumindest eine "Dreistigkeit",
ich frage mich wo dann die Grenze liegt
"ach ja, lieber Nachbar, ich werde mal von meiner Wohnung
ein Zimmer abtrennen, aber dann muss ich leider eine Treppe vor Ihrer Terasse
bauen, es ist doch kein Problem, oder?"
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 10:05    Titel: Re: Duldung der Nutzung des Treppenhauses Antworten mit Zitat

LosBubos hat folgendes geschrieben::

- Mehrparteienhaus in einem sehr schönen, ruhigen, reinen Wohngegend
- Im Keller ein Raum der gewerblich benutzt werden kann/darf,

In einem reinen Wohngebiet ist ein Gewerbebetrieb nicht möglich. Oder ist es doch ein "Mischgebiet"? Vieleicht hilft überdies ein Blick in die Teilungserklärung, wie Bauliche Veränderungen in dieser WEG gehandhabt werden.
Und handelt es sich doch nicht um ein reines Wohngebiet, steht möglicherweise eine "Nutzungsänderung" an, die auch erst bewilligt werden möchte. Das hängt aber wieder vom Einzelfall ab.
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UG
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Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 606
Wohnort: nördliche Halbkugel

BeitragVerfasst am: 22.10.08, 19:30    Titel: Re: Duldung der Nutzung des Treppenhauses Antworten mit Zitat

Zafilutsche hat folgendes geschrieben::
In einem reinen Wohngebiet ist ein Gewerbebetrieb nicht möglich.

Wo steht das denn???
_________________
Die Unverantwortlichkeit meiner Ausführungen finden weder im KWKG, noch in der EnEV ihre Begründung.
Als Linkshänder kann ich keine seriöse Rechtsberatung geben!
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emi 10
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 22.10.08, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

LosBubos hat folgendes geschrieben:
Zitat:
- Im Keller ein Raum der gewerblich benutzt werden kann/darf

In der Teilungserklärung müßte die Art des Gewerbes stehen; wenn nicht, gilt das WEG; und da steht, was zu dulden ist und was nicht.

Dienstleistungen mit wenig Publikumsverkehr sind z. B. erlaubt. Treppenhausnutzung ja
Eine "Lebefrau" dagegen nicht.

Handwerklicher Betrieb: siehe Dienstleistung
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Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 00:44    Titel: Re: Duldung der Nutzung des Treppenhauses Antworten mit Zitat

UG hat folgendes geschrieben::
Zafilutsche hat folgendes geschrieben::
In einem reinen Wohngebiet ist ein Gewerbebetrieb nicht möglich.

Wo steht das denn???

Ein Anruf beim Bauordnungsamt bringt Gewissheit darüber ob im vorliegendem Fall wirklich ein reines Wohngebiet vorliegt oder ein Mischgebiet. Dort gibt es ein Bebauungsplan und die Damen und Herren zeigen ihnen gewiß die Fundstelle wo zu finden ist, das eine Gewerbeausübung in einem reinen Wohngebiet nicht statthaft ist. Evtl kann ein Büro ohne Publikumsverkehr noch betrieben werden, aber das hängt wie gesagt vom Einzelfall ab.
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