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Schäden durch Bäume nach Sturm

 
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Simbaline
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.02.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 13.02.05, 07:06    Titel: Schäden durch Bäume nach Sturm Antworten mit Zitat

Hallo,

nach dem nächtlichen Sturm habe ich bitte folgende Frage. Stimmt es, daß man Gartenbäume alle zwei Jahre von einem Fachmann überprüfen lassen muß, da sonst, wenn ein Baum durch Stum einen Schaden anrichtet, dieser dann nicht von der Versicherung übernommen wird? Mir war diese Klausel nämlich nicht bekannt. Ich habe den Versicherungsvertrag schon seit Jahrzehnten (neue Bundesländer), und ich kann nicht sagen, ob es die Klausel damals schon gab.

Ich danke für alle Antworten im voraus.
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kav
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.02.2005
Beiträge: 77
Wohnort: 63785 Obernburg

BeitragVerfasst am: 14.02.05, 00:46    Titel: Antworten mit Zitat

diese klausel ist mir nicht bekannt.

nur wenn den eigentümer des baumes ein nachweisbares verschulden trifft, weil er seiner sicherungspflicht nicht nachgekommen ist, ist er haftpflichtig. wie er dieser sicherungspflicht nachkommt, ist nicht vorgeschrieben.

ein blick ins "kleingedruckte" wird aber klarheit schaffen.
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DMuck
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 14.02.05, 01:08    Titel: Re: Schäden durch Bäume nach Sturm Antworten mit Zitat

Simbaline hat folgendes geschrieben::
Hallo,

nach dem nächtlichen Sturm habe ich bitte folgende Frage. Stimmt es, daß man Gartenbäume alle zwei Jahre von einem Fachmann überprüfen lassen muß, da sonst, wenn ein Baum durch Stum einen Schaden anrichtet, dieser dann nicht von der Versicherung übernommen wird? Mir war diese Klausel nämlich nicht bekannt. Ich habe den Versicherungsvertrag schon seit Jahrzehnten (neue Bundesländer), und ich kann nicht sagen, ob es die Klausel damals schon gab.

Ich danke für alle Antworten im voraus.


Guck mal hier: http://www.123recht.net/article.asp?a=9932
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