Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Da es diese Stelle bisher noch nicht gab, habe ich bisher auch noch keine Stellenbeschreibung und kenne dahe rauch die Fallgruppe nicht...
kann sich der Arbeitgeber die Beschreibung so stricken wie er will oder gibt es irgenwelche Anhaltspunkte anhand derer man prüfen kann, ob die Einordnung in die Fallgruppe stimmt
Verfasst am: 27.09.04, 22:14 Titel: Re: Frage zum BAT
kann sich der Arbeitgeber die Beschreibung so stricken wie er will
--in gewissem Grade sicherlich. Was ist es denn überhaupt für ein Art von Täigkeit?
oder gibt es irgenwelche Anhaltspunkte anhand derer man prüfen kann, ob die Einordnung in die Fallgruppe stimmt
--Sicher gibt es die aber Eingruppierung ist ne verdammt komplizierte Geschichte. Ob deine Eingruppierung stimmt werd ich dier von hier auch nicht sagen können.
Verfasst am: 30.09.04, 19:01 Titel: Re: Frage zum BAT
Wegen der Eingruppierung werde ich wohl mal mit meiner Gwerkschaft sprechen müssen... notfalls müssen wir das ganze wohl vor dem Arbeitsgericht klären,
Die zweite Frage sollte eigentlich Beton IVb heißen, weil mir gesagt wurde dass von dieser Stelle keinerlei Aufstieg möglich sei..
Aber es muß doch auch im BAT Regelungen geben unter welchen Voraussetzungen ein Bewährungsaufstieg, bzw. Zeitaufstieg möglcih ist
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.