Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Durch den Wechsel von Diplom zum Bachelorstudiengang legt die Hochschule Fristen fest, dass bestimmte Prüfungen letztmalig angeboten werden. Nach der letzten Prüfung werden alle, die im 1. oder 2ten Versuch sind und die Prüfung nicht bestanden haben zwangsexmatrikuliert. Aber alle die ihren 3ten Versuch haben, haben ein Recht auf eine mündliche Nachprüfung (3a versuch). Haben die, die nicht im dritten Versuch sind, ein Recht auf eine Prüfung oder ist die Zwangsexmatrikulation rechtens? Wie ist die Rechtslage?
darf ich zunächst mal fragen, um welche Uni / Hochschule es geht?
nena2411 hat folgendes geschrieben::
Nach der letzten Prüfung werden alle, die im 1. oder 2ten Versuch sind und die Prüfung nicht bestanden haben zwangsexmatrikuliert.
Das halte ich für eine vaage Behauptung. Denn die Zwangsexmatrikulation kann meiner Meinung nach nicht unter diesen Umständen erfolgen. (Ich bin mir da nicht ganz sicher, aber ich meine irgendwo eine rechtliche Grundlage gelesen zu haben, nach der die Hochschule dir mindestens drei Prüfungsmöglichkeiten anbieten muss - bin mir da aber nicht ganz sicher. Habe nichts in der Art gelesen)
Und nur weil deine Hochschule die Prüfung nicht mehr anbietet, muss es nicht heißen, dass du den Studiengang nicht fortsetzen kannst. Es kann sein, dass ein Ersatzfach vom Bachelor angeboten wird.
ODER: Du wendest dich an eine andere Uni und bestehst dort die Prüfung, anschließend lässt du dir die Prüfungsleistung bei deiner Stamm Uni anerkennen.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.