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Internetauktionshaus [Name geändert] - Rücktriit vom Kauf

 
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Unwissende
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 207

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 20:31    Titel: Internetauktionshaus [Name geändert] - Rücktriit vom Kauf Antworten mit Zitat

Hallo,
ich weiß, ich weiß - Internetauktionshaus [Name geändert]-Geschichten nerven....

Trotzallem hoffe ich das sich irgendjemand meinen Fragen annimmt Winken))

Lage: Verkauf Privat an Privat

- kann ein Käufer 14-tägiges Rcktrittsrecht in Anspruch nehmen (das angeblich EU weit geregelt ist?
- wie sieht es aus mit dem Satz : Spassbieter zahlen XX % des Kaufpreises?

Ist dies rechtlich durchsetzbar?

Vielen Dank für Antworten und sorry fürs Internetauktionshaus [Name geändert]-Generve.

LG
"die Unwissende"
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

1. Kein Rücktrittsrecht beim Kauf von Privat an Privat.
2. Wer bietet muss zahlen. Und zwar eigentlich nicht nur X Prozent, sondern den kompletten Preis. Verträge sind nun mal grundsätzlich einzuhalten.
_________________
Geist ist Geil!
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Unwissende
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 207

BeitragVerfasst am: 02.11.08, 23:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
soweit erstmal vielen Dank für die Antwort -und Asche über mein Haupt das ich versehentlich den Namen des Auktionshauses erwähnt habe, sorry Admin,

das Veträge eingehalten werden müssen, die Frage die sich mir stellte ist ob diese Geschichte "Spassbieter zahlen XX %" rechtlich greift.

Klar das es sich hier wie immer um einen hypothetischen Fall handelt aber man (oder besser Frau) kann schon gaaanz mächtig ärgerlich werden, in dem Falle ich (falls es diesen Fall gäbe) wenn so ein XXXX einfach nur so mitbietet und den Verkauf dann unter Umständen um Wochen verzögert......

Wäre nett wenn hierzu nochmals jemand Stellung beziehen würde.

Vielen Dank.

"die grollende Unwissende"
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 08:01    Titel: Antworten mit Zitat

Laut AG Bremen ist die Klausel wirksam: http://www.telespiegel.de/news/06/2007.html
Wie es andere Gerichte in anderen Konstellationen sehen, kann ich aber nicht sagen.
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