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Unterschrift bei GmbH

 
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123fred
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Anmeldungsdatum: 18.09.2007
Beiträge: 112

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 11:39    Titel: Unterschrift bei GmbH Antworten mit Zitat

Hallo,

der AG ist eine GmbH mit zwei Chefs. EIn Chef hat 80%, der andere 20% Geschäftsanteile.

Wenn zwischen dem AG und dem AN eine Vereinbarung getroffen wird, müssen beide Chefs diese Vereinbarung unterschreiben, damit sie wirksam ist?

Muss in der Vereinbarung stehen, wer die Firma vertritt?
Als Beispiel dazu:
Müller GmbH
Musterstr. 1
11111 Musterstadt
vertreten durch den Geschäftsführer Karl Schulze


Gruß von Fred
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

Die Geschäftsanteile sind irrelevant. Es müssen Geschäftsführer in vertretungsbefugter Zahl als gesetzliche Vertreter auftreten. Also z. B. ein einzelvertretungsberechtigter Geschäftsfführer oder zwei zur Gesamtvertretung berechtigte.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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123fred
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Anmeldungsdatum: 18.09.2007
Beiträge: 112

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn zwei zur Gesamtvertretung berechtigte auftreten, aber nur einer unterschreibt, ist dann die Vereinbarung unwirksam?

Woher kann ein AN denn wissen, wer ein gesetzlicher Vertreter der Firma ist?
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Der AN kann darauf vertrauen, dass der jenige der den Vertrag unterschreibt auch dazu berechtigt ist.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 16:01    Titel: Antworten mit Zitat

Chess45 hat folgendes geschrieben::
Der AN kann darauf vertrauen, dass der jenige der den Vertrag unterschreibt auch dazu berechtigt ist.


Na, davon würde ich aber nicht ausgehen. Für den Vertrauensschutz bei Gesellschaften gibt es ja gerade das Handelsregister, indem genau das drinsteht. Wenn man immer darauf vertrauen könnte, dass derenige, der unterschreibt, auch (allein) vertretungsberechtigt ist, bräuchten wir überhaupt keine Vertretungsregelungen mehr. Ich wüsste nicht, weshalb das bei Arbeitnehmern anders sein sollte.

Gruß
Dea
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, im Zweifel sollte eine Auskunft beim Handelsregister eingeholt werden, wer zu Zeit oder zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung Geschäftsführer ist / war. Die Gesellschafter müssen keine Geschäftsführer sein. Und wenn ein Gesellschafter wie ein Geschäftsführer auftritt, ohne einer zu sein, dann sind die vom ihm gegebenen Unterschriften nicht im Namen der Gesellschaft abgegeben, da er sie nicht vertreten hat.

Ronald
_________________
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"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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