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Haftung der Kommune?

 
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emi 10
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Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 09:29    Titel: Haftung der Kommune? Antworten mit Zitat

Wenn man die Straße überqueren will und in ein Loch tritt; welches mit Laub bedeckt und NICHT erkennbar ist;
und dann stürzt mit Folge eines Beinbruchs, ist die Stadt oder Gemeinde für die Folgen haftbar?

Wenn ja, nach welcher Rechtslage können Ansprüche geltend gemacht werden?

Für freundliche Hinweise Smilie Smilie Smilie
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cmd.dea
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hier gibt es verschiedene Möglichkeite, die gängigste ist wohl § 823 BGB.

Die Gemeinde ist nach dem jeweiligen Landesstraßengesetz Träger der Straßenbaulast. Sie ist daher auch verantwortlich für deren einwandfreien Zustand, bzw. dafür, dass man Schäden erkennen kann. Hat sie diese Pflicht verletzt und hat sich hierdurch ein Schaden ergeben, haftet die Gemeinde nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen.

Allerdings muss die Gemeinde auch ein Verschulden treffen und bei herabfallendem Laub, dass ein ansonsten vielleicht sichtbares Loch verdeckt (denn bei deutlich sichtbaren Straßenschäden haftet die Gemeinde nur eingeschränkt bis zT. garnicht), kann hier schlecht gesagt werden, ob das der Fall ist. Es ist eine tatsachenbasierte Antwort, die grundsätzlich nicht in einem Forum geklärt werden kann.

Gruß
Dea
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

cmd.dea hat folgendes geschrieben::
eingeschränkt bis zT. garnicht

Hallo Dea,

Sie schreiben "garnicht" immer so kess zusammen. Gibt's schon wieder eine neue Rechtschreibreform? Habe ich was verpasst?
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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cmd.dea
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Vormundschaftsrichter hat folgendes geschrieben::
cmd.dea hat folgendes geschrieben::
eingeschränkt bis zT. garnicht

Hallo Dea,

Sie schreiben "garnicht" immer so kess zusammen. Gibt's schon wieder eine neue Rechtschreibreform? Habe ich was verpasst?


Petze! Böse
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz heißer Tipp: Rechtschreibkorrektur aktivieren Christmassmilie
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Reno72
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.02.2008
Beiträge: 126

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 23:28    Titel: Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
.... Christmassmilie

Geschockt Geschockt Ist denn schon wieder Weihnachten????
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 03.11.08, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Reno72 hat folgendes geschrieben::
nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
.... Christmassmilie

Geschockt Geschockt Ist denn schon wieder Weihnachten????

Wenn ich mich so in den Supermärkten umsehe.... Weihnachtssmilie Christmassmilie Weihnachtssmilie

Aber, wie sagte schon Loriot: Weihnachten kommt immer so plötzlich Geschockt
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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