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A hat B verklagt auf 600 €. B wird wohl anerkennen, hat aber selber einen Kostenfestsetzungsbeschluss aus einem ganz anderen Verfahren gegen A .in Höhe von 650 €.
Fragen:
a) Was macht man aus anwaltlicher Sicht am besten? Aufrechnung? Am Besten heißt auch, aus kostenrechtlicher Sicht.
b)Wie läuft das praktisch? Ist der KfB mitzuschicken im Original oder wie? Weil is ja n Titel....
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