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Sterzi FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2006 Beiträge: 417
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Verfasst am: 04.11.08, 15:28 Titel: Ltd mit Nebensitz in München verklagt deutsche Privatperson |
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ist dies ohne weiteres möglich oder gibt es da gewisse Dinge die man beachten muss? |
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KurzDa FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
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Verfasst am: 04.11.08, 15:43 Titel: |
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Von wem aus betrachtet und warum wird geklagt?
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll!
Unsere Forenregeln |
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Sterzi FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2006 Beiträge: 417
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Verfasst am: 04.11.08, 15:45 Titel: |
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Ltd will angenommen A verklagen
sagen wir um Internetdienstleistung die angeblich in Anspruch genommen wurden |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 04.11.08, 15:55 Titel: |
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Die Limited ist als Kapitalgesellschaft rechtsfähig und somit auch parteifähig.
Sie kann also klagen.
Zu beachten ist dabei der Gerichtsstand.
(Was hat das mit Strafrecht zu tun?) |
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Sterzi FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2006 Beiträge: 417
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Verfasst am: 04.11.08, 16:48 Titel: |
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in welches Forum soll ich es sonst stellen?
Gerichtsstand könnte also auch Großbritanien sein?
Was für Kosten könnte A enstehen wenn er verliert? |
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Elyss FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 23.02.2007 Beiträge: 904 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 04.11.08, 17:27 Titel: |
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Wenn es sich um zivilrechtliche Fragen handelt, würde ich Zivilrozeßrecht empfehlen. Da passt zumindest die Sache mit dem Gerichtsstand hin! _________________ Grüßle
Elyss |
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Sterzi FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2006 Beiträge: 417
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Verfasst am: 04.11.08, 17:49 Titel: |
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ja gut nun leider zu spät |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 04.11.08, 19:51 Titel: |
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Sterzi hat folgendes geschrieben:: |
Gerichtsstand könnte also auch Großbritannien sein?
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Das kommt darauf an. Für den Gerichtsstand gibt es Regeln. Aus dem Sachverhalt ist aber nicht ersichtlich, wer gegen wen warum klagen will. Daher kann ich die Frage nicht beantworten. |
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Sterzi FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2006 Beiträge: 417
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Verfasst am: 05.11.08, 10:14 Titel: |
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A soll angeblich einen Internetdienst Ãn ansprcuh geniommen haben ( eine Art Mitfahrzentrale) nun bekam A Rechnungen und Manungen. Er sieht nicht ein zu beahlen da er sich keiner Schuld bewusst ist und teilt das auch der Ltd. mit Einschreiben/Rückschein mit. Nun fragt sich A halt nur was Ihn passieren könnte bei einem Gerichtsprozess (Kosten) |
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Rembrandt FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.08.2005 Beiträge: 2634 Wohnort: Saarbrücken
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Verfasst am: 05.11.08, 18:03 Titel: |
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A könnte ja mal überprüfen, ob es sich um eine rechtmäßig im Handelsregister eingetragene Limited handelt.
Ansonsten hat A, wenn er im Recht ist, nichts zu befürchten. Dann trägt die Gegenseite alle Kosten, wenn sie den Prozess verliert. Auch die Anwaltskosten des A.
Sollte A jedoch den Prozess verlieren, trägt er alle Kosten, auch die Kosten des Klägers.
Hier empfiehlt sich ein Anwalt, und, wenn A kein Geld hat, zunächst ein Gang zur Verbraucherzentrale. |
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