Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Arbeitnehmer + entwickelte Produkte
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Arbeitnehmer + entwickelte Produkte

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
MarcoW75
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.11.2004
Beiträge: 68

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 10:49    Titel: Arbeitnehmer + entwickelte Produkte Antworten mit Zitat

Hallo!
Folgender Sachverhalt: Arbeitnehmer A arbeitet im Kunsthandwerk bei Arbeitgeber B,welcher in der Region quasi der Branchenprimus ist. Die Artikel entstammen nicht nur A's Produktion,sondern sind auch von ihm entwickelt worden und verkaufen sich wie die berühmten warmen Semmeln. ---Ergänzend sei an dieser Stelle erwähnt,daß es in der Branche üblich ist,daß jeder die Erfindungen des Konkurrenten kopiert. Da aber jeder "Produzent" seine eigene Handschrift hat,sind die Kopien natürlich nie 100% identisch mit dem Orginal.--- Später kündigt A seinen Job und macht sich selbstständig, so daß seinem (Ex-)Arbeitgeber nichts anderes übrig bleibt,als die Waren selbst zu produzieren, welche qualitativ nicht so gut sind wie das Orginal und sich auch nicht sogut verkaufen. Ihm entsteht ein zusätzlicher Nachteil,weil einige seiner Kunden deswegen zum Neu-Selbstständigen A abgewandert wird. Meine Frage:Bei wem liegt eigentlich das Urheberrecht für Artikel, die ein Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis entwickelt? Und da das Angestelltenverhältnis im Streit auseinander gegangen ist: Könnte B etwas dagegen unternehmen,daß A diese Artikel selbst verkauft ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
rettich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 05.11.08, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann man hier nicht entscheiden.

Zunächst wäre zu prüfen, ob die Artikel persönlich-geistige Schöpfungen im Sinne des Urheberrechts sind. Wenn nein, stellt jedenfalls das Urheberrecht keine Hürde dar.

Die Nutzungsrechte für Werke, die in einem Dienstverhältnis geschafen wurden, liegt meines Wissens beim Arbeitgeber. Somit könnte A die Produkte nicht einfach selbst herstellen, wenn sie dem Urheberrecht unterliegen. (Lustige Konsequenz: Wenn B die Produkte selbst nicht so herstellen kann, wie von den Kunden gewünsch, gibt es die Produkte nicht mehr. A darf sie nicht herstellen und B kann es nicht. Man könnte dann überlegen, ob es nicht vernünftig wäre, wenn B dem A eine Lizenz einräumte. Dazu müssen sich aber B und A einigen.)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Urheber- und Markenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.