Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - verkürzte Kündigungsfrist wegen kurzer Wohnzeit
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

verkürzte Kündigungsfrist wegen kurzer Wohnzeit

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Silke_Muc
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.07.2006
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 20:18    Titel: verkürzte Kündigungsfrist wegen kurzer Wohnzeit Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

gibt es aufgrund von einer kurzen Wohnzeit eine verkürzte Kündigungfrist? Folgender Fall:

Mieter P muss für ein langfristiges Projekt in eine andere Stadt gehen. Er mietet ab Mai eine Wohnung. Im Dezember erfährt Mieter P, dass das Projekt frühzeitig aufgelöst wird. Im Mietvertrag stehen die üblichen 3 Monate. Gibt es eine Möglichkeit früher aus dem Vertrag rauszukommen?

Merci vielmals
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn sich der VM auf einen Aufhebungsvertrag einlässt --> kein Problem

"Probezeit" wie bei einem AV gibt es im Mietverhältniss nicht.

MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Werner
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 10.12.08, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Möglicherweise könnte sein das der Mieter aufgrund dessen sonst seine Arbeit zu verlieren ein (Sonder)Kündigungsrecht für längerfristige Mietverträge hat. Grundsätzlich aber ist bei unbefristeten Mietverträgen von 3 Monaten Kü-frist kein "Härtefall" der zu einer kürzeren Kündigungsfrist führen könnte.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Werner hat folgendes geschrieben::
Möglicherweise könnte sein das der Mieter aufgrund dessen sonst seine Arbeit zu verlieren ein (Sonder)Kündigungsrecht für längerfristige Mietverträge hat.
Kündigung des Arbeitsvertrages durch den AG, weil der AN vorübergehend für zwei Wohnungen Miete zahlen muß? Das wäre wohl ziemlich einzigartig... Mit den Augen rollen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.