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Guten Abend zusammen. Wir hatten paar Fälle, dass Bücher aus Indien nach Deutschland gekauft wurden. Also deutsche Verbraucher von einem oder mehreren indischen Händlern. Die Bücher sind angekommen und auf einem (oder auf jedem) von ihnen steht auf Englisch, dass sie nicht außerhalb von Indien verkauft werden dürfen . Der Verkäufer hat jedoch ins Buch ein Blatt reingesteckt, in welchem erklärt wird, dass so eine territoriale Begrenzung ungültig sei. Der Verkäufer bestätigt das sogar auf Anfrage und schickt Informationen und/oder indische Rechtsquellen, aus welchen diese Ungültigkeit hervorgeht. Nun hat einer der Käufer sein Buch benutzt und will es in Deutschland weiterverkaufen. Darf er das theoretisch? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Nein. Nicht wenn der Rechteinhaber das uch nicht so in Dt. in Verkehr gebracht hat. Sonst hat nur er das Recht zu entscheiden, welches Buch wo in Verkehr gebracht wird.. _________________ Geist ist Geil!
Danke. Praktisch hat der Verbraucher natürlich niemanden gefragt und das Buch weiterverkauft. Ohne Internetauktionen o.ä., versteht sich. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 10.11.08, 21:33 Titel:
Adromir hat folgendes geschrieben::
Nein. Nicht wenn der Rechteinhaber das uch nicht so in Dt. in Verkehr gebracht hat. Sonst hat nur er das Recht zu entscheiden, welches Buch wo in Verkehr gebracht wird..
Äääh - sagt wer? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 11.11.08, 23:01 Titel:
Adromir hat folgendes geschrieben::
§17 UrhG
Danke. Und wo finde ich Regelungen zu indischer Ware? _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Das Urheberrecht spricht an keiner Stelle, daß die Urheberrechte nur für Werke aus Deutschland gelten. Es sagt nur aus, daß ein Werk in Deutschland nur mit Zustimmung des Rechteinhabers in Verkehr gebracht werden. Dabei ist es mMn. völlig egal, ob der Rechteinhaber eigentlich aus Indien kommt, innerhalb Deutschlands genießt er auch den Schutz des Deutschen Urheberrechts.
Drehen wir den Spieß mal um, wäre es nicht so, dann wäre das illegale Verbreiten von Ausländischen Filmen und Software nichts anderes als viel Lärm um nichts. _________________ Geist ist Geil!
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