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Wer weiß das ???

 
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Tevi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2007
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 10.11.08, 19:56    Titel: Wer weiß das ??? Antworten mit Zitat

Wo kann ich nachlesen, Wie die Erwerbsunfähigkeitsrente hochgerechnet wird.
54 jähriger Mann voll erwerbsfähig
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kirchturm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 10.11.08, 22:06    Titel: Antworten mit Zitat

Na, das kann selbst ich mit meinem nur rudimentären Rentenfachwissen beantworten:

Ein 54-jähriger voll erwerbsfähiger Mann wird eine Erwerbsminderungsrente von exakt 0 € (i.W.: Null Euro) bekommen.

Alle anderen können sich das von der Deutschen Rentenversicherung bequem ausrechnen lassen.
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Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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TrixiMaus
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.05.2008
Beiträge: 172
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 11.11.08, 08:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Tevi,

vielleicht formulieren Sie Ihre Frage mal anders.

TrixiMaus
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 11.11.08, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Sie es nachlesen möchten, enpfehle ich als Lektüre die §§ 59 und 71 bis 73 SGB VI sowie die entsprechenden Kommentierungen dazu.

Wenn Sie es wissen wollen, fordern Sie sich einfach eine Rentenauskunft für eine EM-Rente mit Berechnungsanlagen an. Da steht dann u.a. drin, welchen Anspruch Sie derzeit hätten, den Sie selbstverständlich, wie kirchturm schon so treffend bemerkte, nicht realisieren können, solange Sie
Zitat:
voll erwerbsfähig
sind.
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MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Tevi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.08.2007
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

SORRY, natürlich soll es heißen VOLL ERWERBSUNFÄHIG.

Sorry für den Tippfehler
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kirchturm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 12.11.08, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Das ändert den Sachverhalt natürlich gewaltig. Winken

Sorry, außer dem Link in meinem obigen Beitrag kann ich dann leider nichts mehr beisteuern.
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TrixiMaus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.05.2008
Beiträge: 172
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 08:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Tevi,
bei Eintriit des Leistungsfalles wird die Zeit vom Eintritt der Erwerbsminderung bis zum 60. Lebensjahr (Anzahl Kalendermonate) den zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten hinzugerechnet ("Zurechnungszeit").
Diese Zurechnungszeit wird im Rahmen der sog. Gesamtleistungsbewertung berücksichtigt.
Wie der Gesamtleistungswert ermittelt wird, ist sehr aufwendig zu erläutern. Es würde den Rahmen des Forums sprengen.
Vereinfacht gesagt bedeutet dies, dass die Zurechnungszeit mit dem Durchschnittsverdienst der bisher zurückgelegten Zeiten berücksichtigt wird.
Die Rechtsgrundlagen hat Old Piper schon genannt.

TrixiMaus
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