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Darf ein Lehrer trotz eines ärztlichen Attest sich weigern eine Nachschreibeklausur zu stellen?
Die Frage bezieht sich auf die Situation an Berufskollegen in NRW
Gibt es einen Rechtsbehelf wenn eine Klausur nicht Nachgeschrieben werden darf?
in der APO BK habe ich nur in Verbindung mit der Prüfung etwas zum Attest gefunden.
Nicht aber bei den Klausuren. Da werden ja auch mehrer geschrieben.
Zitat:
„Gibt es einen Rechtsbehelf wenn eine Klausur nicht Nachgeschrieben werden darf?“
Darf ein Lehrer trotz eines ärztlichen Attests sich weigern, eine Nachschreibeklausur zu stellen?
Ja. Er hat das Recht, aber nicht die Pflicht, dem wieder gesundeten Schüler eine Nachschreibeklausur zu stellen. Das liegt in seinem persönlichen Ermessen. Wenn er aus den anderen Leistungen des Schülers eine angemessene Gesamtnote erstellen kann, kann er auf eine Nachschreibeklausur verzichten.
Zitat:
Die Frage bezieht sich auf die Situation an Berufskollegs in NRW
Das dürfte eine der wenigen Fragestellungen sein, die an allen Schulen bundesweit gleich geregelt ist.
Zitat:
Gibt es einen Rechtsbehelf, wenn eine Klausur nicht Nachgeschrieben werden darf?
Wieso ist der Schüler so scharf drauf, diese Klausur nachzuschreiben? War sie dermaßen viel leichter ausgefallen als die anderen Leistungsnachweise?
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