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ein Unternehmen zahlte seinen Angestellten viele Monate lang unregelmäßig das Gehalt.
Bei Zuspitzung der Lage teilte der GF einem Mitarbeiter mit, ihm als einzigen in den nächsten Tagen das Gehalt zahlen zu wollen, da er wichtig sei und diesem Mitarbeiter ebenfalls von dem GF dafür noch eine zu erbringende Gegenleistung auferlegt wurde.
Wie ist die Rechtslage, welche Rechtsverletzungen würden hier berührt werden?
Wenn die auferlegte Leistung über die arbeitsvertraglich festgelegten Leistungen des Arbeitnehmers hinausgeht, sehe ich keine Grundlage für die Forderung des Arbeitgebers nach einer Zusatzleistung. Wäre ja auch noch schöner, die Zahlung des Gehalts ist doch kein Gnadenakt.
Strafrechtlich könnte man hinsichtlich des Geschäftsführers an Gläubigerbegünstigung denken, § 283c StGB, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist (und danach klingt der Fall). Das dürfte aber im vorliegenden Fall letzt nicht zutreffen, weil der Arbeitnehmer ja Anspruch auf das Arbeitsentgelt hatte und dieses auch fällig war.
Ferner wäre es möglich, dass sich der Geschäftsführer einer Insolvenzstraftat schuldig macht, wenn er trotz Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens keine Insolvenz anmeldet. (Müsste man mal in der InsO nachsehen).
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