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Fristen zu Erklärung und Mängelbeseitigung

 
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Uwe Hoffmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 16.11.08, 13:53    Titel: Fristen zu Erklärung und Mängelbeseitigung Antworten mit Zitat

Hallo,
mal angenommen man fordert denjenigen der einen Schaden angerichtet hat schriftlich auf, sich binnen 7 Tage dahingehend zu erklären, ob er gedenkt die Mängelbeseitigung vorzunehmen, z.B. 1.10. bis 8.10.
Muß man nun die 7 Tage bis 8.10. abwarten oder kann man gleichzeitig(!) im Anschreiben auffordern, die Mängelbeseitigung mit Ablehnungsandrohung bei verstreichen der Zeit z.B. 3 Wochen, d.h. 1.10. bis 22.10., dann den Rechtsweg zu beschreiten oder muß man noch 1 Woche draufrechnen, d.h. bis 29.10.?
Danke! uwe
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 16.11.08, 20:08    Titel: Re: Fristen zu Erklärung und Mängelbeseitigung Antworten mit Zitat

Uwe Hoffmann hat folgendes geschrieben::
oder kann man gleichzeitig(!) im Anschreiben auffordern, die Mängelbeseitigung mit Ablehnungsandrohung bei verstreichen der Zeit z.B. 3 Wochen, d.h. 1.10. bis 22.10., dann den Rechtsweg zu beschreiten


Ja.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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