Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wer bleibt Eigentümer?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wer bleibt Eigentümer?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
emi 10
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 01:20    Titel: Wer bleibt Eigentümer? Antworten mit Zitat

Ich schreibe hier mal ein Märchen.

Es war einmal ein Markler, der ein Grundstück von der Gemeinde kauft; teilt es in x Teile auf und will es bebauen.
3 dieser Teile verkauft er sofort. Nach einiger Zeit verkauft er, bis auf 3 Teile, die Restlichen.
Alle Teile werden, bis auf die 3 unverkauften Teile, bebaut und bezogen.

Die Eigentümer lernen sich besser kennen und tauschen sich untereinander folgendes aus:

Die ersten 3 Eigentümer kaufen ihr Eigentum zu ,sagen wir mal, 15o ooo €.
Die anderen Eigentümer zu, sagen wir mal, 17o ooo € mit gleichzeitigem Geschenk der 3 unverkauften Teile.
Die Geschenkannahme war Voraussetzung für den Kauf des Teilgrundstücks mit Haus. Diese sind nun alle Eigentümer der 3 Teile.

Es stellte sich heraus, daß der Markler für die 3 unbebauten Teile keine Baugenehmung erhielt, weil unter der Erdoberfläche sich ein Bunker aus dem 2.Weltkrieg befindet.

Nun fühlen sich die Beschenkten gegenüber den 3 Ersteigentümer benachteiligt und verlangen vom Markler
a.) Rücknahme des Geschenks und
b.) 2o ooo € zurück.

Wie soll ich mein Märchen zu Ende schreiben?
Lachen für die Beschenkten? Oder Sehr böse

Für jeden Schreiberling ein Smilie
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 07:53    Titel: Re: Wer bleibt Eigentümer? Antworten mit Zitat

emi 10 hat folgendes geschrieben::

Wie soll ich mein Märchen zu Ende schreiben?
Lachen für die Beschenkten? Oder Sehr böse


Den zutreffenden Text kenne ich selbstverständlich nicht. Er ergibt sich für jeden Eigentümer einzeln und eventuell mit unterschiedlichen Ergebnissen unmittelbar aus dem Kaufvertrag. Hat der Verkäufer eine bestimmte Eigenschaft der Grundstücke zugesichert, wäre das Fehlen der zugesicherten Eigenschaften ein Mangel, der zu einer Minderung des Kaufpreises berechtigen würde. Gibt es keine Zusicherung, gibt es auch keinen Mangel und alles ist in bester Ordnung. Dass die Käufer nicht nach dem Grund für die Zugabe gefragt hatten, wird man als persönliche Dummheit bwerten müssen. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 10:49    Titel: Re: Wer bleibt Eigentümer? Antworten mit Zitat

RM hat folgendes geschrieben::
..... Hat der Verkäufer eine bestimmte Eigenschaft der Grundstücke zugesichert, wäre das Fehlen der zugesicherten Eigenschaften ein Mangel, der zu einer Minderung des Kaufpreises berechtigen würde. Gibt es keine Zusicherung, gibt es auch keinen Mangel und alles ist in bester Ordnung. Dass die Käufer nicht nach dem Grund für die Zugabe gefragt hatten, wird man als persönliche Dummheit bewerten müssen. Winken

Könnte man nicht wegen "arglistiger Täuschung".....? Diese kann in keinem Kaufvertrag ausgeschlossen werden.

Oder eine andere Idee: Der Beschenkte schenkt das "Geschenk" gleich weiter an den Staat, indem er beim Grundbuchamt den Verzicht auf den Grundbesitz erklärt -
gemäß § 928 BGB. Guckst Du hier: http://www.juraforum.de/gesetze/BGB/928/
MfG
Lucky
_________________
Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 11:14    Titel: Re: Wer bleibt Eigentümer? Antworten mit Zitat

Lucky hat folgendes geschrieben::

Könnte man nicht wegen "arglistiger Täuschung".....? Diese kann in keinem Kaufvertrag ausgeschlossen werden.


Wenn keine bestimmten Eigenschaften zugesichert sind mag die "Täuschung" auf Käuferseite darin bestehen, dass erhoffte Eigenschaften nicht vorhanden sind. Das ist aber allenfalls das Problem des Käufers.
Worin soll man aber die Arglist des Verkäufers sehen, der nur ein Grundstück ohne die Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften mitverkauft hat?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
emi 10
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 19.11.08, 13:22    Titel: Antworten mit Zitat

@Lucky

Erst mal ein Sehr glücklich für den sehr guten Link - Hinweis. Auf den Arm nehmen

Frage A: Wie sieht es aus, wenn der Staat dieses " Geschenk " ausschlägt?
Frage B: Wem ständen dann die 2o ooo € pro Haus zu?

Die "arglistiger Täuschung" sehe ich auch so, weil von einem Bunker nie die Rede war.
Dieser beinhaltet nach meiner Meinung einen "schweren Mangel", da diese 3 Teile
a - eine Haftung in sich bergen
b - eine Unterhaltspflicht besteht (?)

@RM
Zitat:
Dass die Käufer nicht nach dem Grund für die Zugabe gefragt hatten, wird man als persönliche Dummheit bewerten müssen.


Meine volle Zustimmung; aber auch Unerfahrenheit gegenüber "böse Buben". Verlegen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.