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recht.de :: Thema anzeigen - Erledigendes Ereignis v Rechtshängigkeit-Rücknahme o. Erled?
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Erledigendes Ereignis v Rechtshängigkeit-Rücknahme o. Erled?

 
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ratlos44
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 15:37    Titel: Erledigendes Ereignis v Rechtshängigkeit-Rücknahme o. Erled? Antworten mit Zitat

Hey!

der A verklagt den B und die C auf Räumung der von diesen angemieteten Wohnung. Die Klage war zulässig und begründet.

VOR Zustellung der Klage ziehen B und C aus.

Muss A nun a) die Erledigung der Hauptsache erklären mit Antrag auf Kostentragung für B und C ? oder
b) die Klage zurücknehmen
oder
c) ???

Merci für Eure Antworten!!
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hilft § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO schon mal weiter?
_________________
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ratlos44
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Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 18:19    Titel: Antworten mit Zitat

Freilich - den hatte ich schon gesehen; nur kann ich mich sehr vage erinnern, dass es früher stets Streit gab, wie es denn zu handeln sei.
In der Praxis mag es ja wurscht sein - da spart man sich gern die dogmatische Ansätze, nach denen NUR die Rücknahme in Betracht kommt.
Aber sicher bin ich mir nicht.....
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

diesen Streit gibt es eben nach der ZPO-Reform 2002 und dem neuen § 269 Abs. 3 ZPO nicht mehr, vgl. Gesetzesbergündung (S. 80 f.).
_________________
Gruß
Peter H.
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