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Winterdienst - Wer ist zuständig? (Rheinland-Pfalz)

 
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werweisswarum
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.01.2005
Beiträge: 50
Wohnort: Rheinland-Pfalz

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 12:01    Titel: Winterdienst - Wer ist zuständig? (Rheinland-Pfalz) Antworten mit Zitat

Hallo,

Herr Mustermann hat ein Haus erworben. Das Grundstück grenzt zum einen
an einer Straße die einen offiziellen Straßennamen hat und auf ganz normal
von Verkehrsteilnehmnern genutzt wird (mit Bürgersteig). Die andere Straße
hat keinen Straßennamen, keinen Bürgersteig und wird von der Stadt nicht
als Straße angesehen. Das bezieht sich auch auf den Winterdienst. Die Stadt
streut dort nicht weil kein "Straßenname" vorhanden ist.

Was kann Herr Mustermann tun? Kann er die Stadt dazu verpflichten die
Straße zu räumen? Was passiert wenn sich beispielsweise der Briefträger
auf dieser Straße ein Bein bricht? Ist Herr Mustermann dafür verantwortlich?
Kann Herr Mustermann darauf bestehen dass die Straße ein Schild erhält
wo drauf steht "Kein Winterdienst! Nutzung auf eigene Gefahr"?
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karli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

Die Verkehrssicherungspflicht obliegt, je nach Zuständigkeit dem Land oder der Kommune. Die Kommune kann diese Pflicht per Satzung auf die jeweiligen Grund- oder Liegenschaftseigentümer übertragen. Dort ist auch geregelt was und wann etwas zu machen ist. Oft sind Gehwege und ein Zugang zum Grundstück in ausreichender Breite zu räumen.
Falls das so ist, müsste Herr Mustermann meiner Ansicht nach den Winterdienst durchführen und ggfs. auch für Schäden haften, die durch Unterlassen seiner Verpflichtung entstehen.
Genaueres kann Herr Mustermann von seiner Kommunalverwaltung erfahren.
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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