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Verfasst am: 25.11.08, 14:44 Titel: Rückabwicklung eines Immo-Kaufvertrages
A will an B Eigentumswohnung veräußern.
Auflassungsvormerkung kommt auch ins Grundbuch, allerdings geht das Eigentum nicht über, da der Kaufpreis noch nicht komplett gezahlt wurde.
Nun einigen sich A und B auf eine Rückabwicklung.
Reicht es aus, wenn A und B nun einem Auflösungsvertrag schließen und ein Notar sodann die Löschung der Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt beantragt ?
Oder kann man den Notar komplett aus dem Spiel lassen ?
Verfasst am: 27.11.08, 11:51 Titel: Re: Rückabwicklung eines Immo-Kaufvertrages
La_Fos hat folgendes geschrieben::
..... einigen sich A und B auf eine Rückabwicklung. Reicht es aus, wenn A und B nun einem Auflösungsvertrag schließen und ein Notar sodann die Löschung der Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt beantragt ? Oder kann man den Notar komplett aus dem Spiel lassen ?
Nein, ohne Notar geht das nicht. Die Rückabwicklung mit Löschung der AV muß beim Notar beurkundet werden.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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Naja, es würde auch reichen, allein die Löschungserklärungen bzgl. der Auflassungsvormerkung zu beglaubigen, wobei ich jetzt nicht weiß, ob das billiger ist.
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