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Diese Liste ist bei weitem nicht abschließend, ich habe gerade auch nicht die Zeit, weil ich in einer halben Stunde weg muss. Insbesondere hab ich keine Absätze abgegeben, das hätte die Liste 3x so lang gemacht. (alles ohne Gesetzesangabe ist BGB)
So, war das Abschreckend genug? Das sind natürlich nur die einzelnen Normen, die muss man jetzt noch kombinieren. Aber vielleicht sind die Lehrbücher zu BGB AT, Schuldrecht AT, Schuldrecht BT I doch angebrachter
Es könnte dann doch schwierig werden, sich hier einige Dinge zu erschließen, da diese nicht ausdrücklich im Gesetz stehen, wir hatten hier vor kurzem z.B. einen Thread über Trennungs- u. Abstraktionsprinzip etc.
Vielen Dank Hafisch. Kein Ding, ich hatte da mehrere Vorlesungen und bin fit drin - nur meine Unterlagen sind momentan nicht greifbar. Die Nennungen reichen mir schon- hab mein BGB mit
einen schönen Abend,
ReneS _________________ Staatshaushalt = "Ein Haushalt, in dem alle Essen möchten, aber niemand spülen will!"
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