Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Klage ohne Bezifferung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Klage ohne Bezifferung?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
schnueffel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2008
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 01:36    Titel: Klage ohne Bezifferung? Antworten mit Zitat

Hallo

ich dachte immer, dass man beim Einreichen einer Klage immer einen Streitwert angeben muss.

Nun hab ich in der ZPO gelesen, dass es wohl die Möglichkeit gibt,
-Feststellungsklage
-unbezifferte Leistungsklage
-Beweissicherungsverfahren
gibt.

Kann dann jeder willkürlich ohne Bezifferung das Gericht anrufen oder gibt es da bestimmte Voraussetzungen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tim_S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Schnüffel,

Zitat:
Kann dann jeder willkürlich ohne Bezifferung das Gericht anrufen oder gibt es da bestimmte Voraussetzungen?

Nein, willkürlich kann man dies nicht tun.
Die Feststellungsklage ist nur statthaft, wenn bessere Rechtschutzmöglichkeiten fehlen (sog. Subsidiarität). Wer beziffert auf Leistung klagen kann, wird mit einer Feststellungklage scheitern, weil sie unzulässig wäre.
Die Leistungsklage ist grundsätzlich zu beziffern, § 253 II Nr. 2 ZPO. Es werden nur Ausnahmen zugelassen, wenn dem Kläger die Bezifferung unzumutbar ist, etwa weil sie allein von richterlicher Schätzung abhängen (§ 287 ZPO). Dann aber müssen die Schätzungsgrundlagen hinreichend dargelegt werden.
Das selbst. Beweisverfahren hat wiederum Voraussetzungen, die explizit in den §§ 485 ff. ZPO geregelt sind.

Grüße
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.11.08, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Tim_S. hat folgendes geschrieben::
Die Leistungsklage ist grundsätzlich zu beziffern, § 253 II Nr. 2 ZPO. Es werden nur Ausnahmen zugelassen,

Ergänzend könnt man da nur noch hinzufügen, daß auch bei einem unbezifferten Klageantrag entweder im Antrag oder in der Begründung jedenfalls ein Mindestbetrag anzugeben ist, um dem Gericht wenigstens einen Anhaltspunkt zu geben, was als angemessen angesehen wird. Völlig ins Belieben des Gerichts kann man die Höhe nicht stellen.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
schnueffel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2008
Beiträge: 58

BeitragVerfasst am: 29.11.08, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Erst mal vielen Dank für die Antworten.

Ich hab mir ein paar Urteile angesehen. Offensichtlich scheint die Bezifferung in Schadensersatzprozessen recht schwierig zu sein.

Es scheint da eine -unbezifferte- Leistungsklage als Stufenklage nach § 254 ZPO zu geben. Was ist denn das?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tim_S.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 29.11.08, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Tach,

Zitat:
Es scheint da eine -unbezifferte- Leistungsklage als Stufenklage nach § 254 ZPO zu geben. Was ist denn das?

Die Kombination aus dem oben gesagten und Stufenklage. Stufenklage hat den Sinn, mehrere Streitgegenstände gleichzeitig rechtshängig zu machen, bei denen manche eigentlich noch gar nicht beurteilt werden können, weil sie von der Entscheidung von Vorfragen abhängen (zB Klage auf Auskunft, dann auf Versicherung der Richtigkeit der Auskunft an Eides statt, dann auf Zahlung dessen, was die Auskunft ergeben hat).

Grüße
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.