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Verfasst am: 02.12.08, 03:56 Titel: Mieter hat Wohnungs-Wasserschaden nicht gemeldet.
Hallo zusammen,
wenn der Mieter einen Wasserschaden nicht an den Vermieter meldet und eine Weile später vom Vermieter bzgl. des Wasserschadens angesprochen wird, muss der Mieter dann damit rechnen, dass er die gesamten Reparaturkosten zahlen muss, wegen fehlender Info an den Vermieter?
Zum Tatbestand: Der Mieter ist nur an den Wochenden unregelmäßig in dieser Klein-Wohnung. In der Zeit, als er 2 Monate lang nicht in der Wohnung war, löste sich langsam aber stetig eine Verputzstelle im Treppenhaus. Der Vermieter hat den Schaden vor dem Mieter entdeckt, als er wg. Neuvermietung einer Wohnung im Haus war. Die Ursache ist höchstwahrscheinlich ein defektes Wasserrohr unter der Badewanne. (Das kleine Bad ist genau auf der Rückseite der Treppenhauswand). Wichtig noch zu wissen: die Wohnung hatte bereits einen Wasserschaden vor 1 Jahr, was dem Vermieter bekannt war. Er ließ damals lediglich ein Waserrohr in der Küche reparieren. Das Wasserohr im Bad könnte aus Altersgründen defekt sein. Es gab bereits mehrere Wasserrohrbrüche in diesem alten Haus.
Sicherlich wäre es weitaus besser gewesen, wenn der Mieter diesen Schaden schon früher gemeldet hätte. Ging aber nicht (s.o.) Kann der Vermieter nun von ihm verlangen, dass er die Reparatur bezahlt? (ggf. würde es sich insgesamt um die Neugestaltung des gesamten Bades handeln).
Könnte wenn möglich recht schnell jemand antworten, das bereits morgen die ersten Kontakte zwischen beiden Personen stattfinden?
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 02.12.08, 08:57 Titel:
Man könnte dem Mieter einen Vorwurf machen, weil er die Wohnung zwei Monate unbeaufsichtigt gelassen hat. Wenn jemand die Wohnung einmal in der Woche kontrolliert hätte, wäre der Schaden früher bemerkt und geringer ausgefallen.
In der Zeit, als er 2 Monate lang nicht in der Wohnung war,
Zitat:
Es gab bereits mehrere Wasserrohrbrüche in diesem alten Haus.
M.E. grenzt das schon an grobe Fahrlässigkeit seitens des Mieters.
Würde mich nicht wundern, wenn er zumindest den Größtteil des Schadens zahlen muß.
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