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Verfasst am: 03.12.08, 17:00 Titel: Parkverbot und Spurrillen
Frage: Welche Art Verwaltungsakt liegt in der Aufstellung eines Straßenverkehrsschildes, das ein Parkverbot beinhaltet? Ergibt sich ein Unterschied, wenn das Schild nur ein Hinweis auf Spurrillen beinhaltet?
Meine Antwort:
Parkverbot: Verkehrszeichen sind nach Ansatzpunkt § 41, 1, StVO. Ge- und Verbote. Sind sie Rechtsnorm oder konkret geregelter Sachverhalt? Oder AV im Sinne des 35, S. 2?
Heute bezeichnet h.M sie als Allgemeinverfügung! Als Sachbezogene Allgemeinverfügung? Und auch als befehlender Verwaltungsakt. oder?
Aber was ist mit den Spurrillen? Eigentlich sind sie ja Verkehrsschilder, aber sind sie auch Gebote? Eigentlich ja nur Hinweis. Also ohne verbindliche Rechtsfolge. Dann also nur Warnung, also Realakt.
Oder?
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