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Verfasst am: 04.12.08, 09:15 Titel: Aufwandspauschale bei Klage ohne Anwalt
Hallo,
ich habe einen Zivilprozeß ohne Rechtsanwalt geführt. Da ich ihn vollständig gewonnen habe, würde ich gern wissen, ob ich irgendwelche Kosten oder z.B. eine Aufwandspauschale geltend machen kann (immerhin hat die Gegenpartei ja meine Anwaltskosten gespart).
Gibt es sowas und wie mache ich sie ggf. geltend?
in solchen Fällen kann man - jetzt mal ganz allgemein und nicht auf den Einzelfall bezogen, grundsätzlich - ein Blatt nehmen, es mit "Kostenfestsetzungsantrag" überschreiben und dann eine tabellarische Aufstellung aller unmittelbar durch die Rechtsverteidigung im Verfahren notwendigerweise entstandenen Aufwendungen machen. Alles was wirklich objektiv erforderlich war, kann man da reinschreiben.
Der Kostenbeamte des Gerichts prüft dann, ob die angemeldeten Aufwendungen erstattungsfähig sind. Das Kostenfestsetzungsverfahren ist kostenfrei. Wenn nichts erstattungsfähig ist, wirst du es im Kostenfestsetzungsbeschluss nachlesen können.
Eine Pauschale für nicht anwaltlich vertretene Parteien ist gesetzlich nicht geregelt worden. Weswegen ausgerechnet unprofessionellen Parteien - die noch dazu die Kosten ausgescheinlich flach gehalten haben - insofern höhere Hürden vom Gesetzgeber bereitet werden als anwaltlich beratenen Parteien, kann ich mir nur schwer erklären. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Der Ersatz von Auslagen von Parteien richtet sich sowohl wenn sie nicht vertreten sind, als auch wenn sie von einem Anwalt vertreten sind, nach dem JVEG. Bei Vertretung durch einen Anwalt beschränkt sich das aber m.W. auf die Kosten für die Teilnahme an einem Termin, zu dem das persönliche Erscheinen der Partei angeordnet wurde. _________________ Gruß
Peter H.
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