Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 04.12.08, 11:50 Titel: Potentielle Kunden anschreiben ohne deren Bewilligung?
Habe folgenden Fall:
Ein gemeinnütziger Verein A ist erst vor kurzem auf den Markt gekommen. Das Angebot dieses Vereins richtet sich an die Schüler, Vereine und unter anderem auch an Unternehmen in der Umgebung.
Darf Verein A andere Vereine und öffentliche Einrichtungen wie Schulen etc. ohne vorheriger Einwilligung deren, anschreiben oder Ihnen einmalig Infomaterial zusenden?
Wenn "Ja", dann unter welchen Voraussetzungen muss dies erfolgen um gegen keine Vorschriften zu verstößen? Dabei ist das gezielter Anschreiben der Adressen dieser Vereine und Schulen gemeint und keine massenhafte Werbeaktion.
Wenn dies grundsätzliche nicht möglich ist, wie kann der Verein sonst mit anderen Vereinen und Schulen EIGENSTÄNDIG in Kontakt treten. Werbung und Messebesuche sollen in diesem Fall nichtberücksichtigt werden, da bei deisen Werbemaßnahmen die Kunden selbst auf Verein A zukommen.
Solange die Zusendung des Infomaterials nicht per Fax oder E-Mail erfolgt sondern per Briefpost, dürfte es m. E. kein Problem darstellen. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
Gibt es dazu bestimmte Gesetzesgrundlagen, die dies eindeutig klären, oder aus denen man dies ableiten könnte? Oder wie kann die Entscheidung bzw. dies begründen?
Alles muss ja schließlich dokumentiert werden...
Darf auch dann der Verein bzw. der evtl. in Frage kommende Kunde angeschreiben werden, wenn dieser auf dem Briefkasten den Hinweis "Bitte keine Werbung" aufgebracht hat? (Aber in diesem Fall wüsste man dies ja nicht, da man ja persönlich anschreibt).
Danke.
PS: Ich habe schon oft über Unternehmen gehört, die sich einfach von der Deutschen Post das Adressenverzeichnis ausstellen lassen und alle Privathaushalte bzw. Unternehmen in der Umgebung oder in der Vermarktungsregion persönlich anschreiben.
Ist dies auch soweit in Ordnung, oder verstoßen sie dabei gegen Gesetze?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.