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Ein Beamter B des Landes Berlin kauft sich eine Ferienwohnung.
Stellt die gewerbsmäßige umsatzsteuerpflichtige Vermietung mit Gewinnerzielungsabsicht eine
genehmigungspflichtige Nebentätigkeit dar
oder
eine nicht genehmigungspflichtige Verwaltung oder Nutznießung eigenen Vermögens
dar (§ 30 Abs. 2 LBG Berlin)
Vor einiger Zeit haben wir hier einen ähnlichen Fall diskutiert. Da ging es um eine Photovoltaikanlage auf dem Eigenheim, für deren Betrieb der Beamte eine Einzelfirma angemeldet hatte. Ist inzwischen im Archiv _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 12.12.08, 09:56 Titel:
Interessanter Thread, vor allem da der Begriff eine selbstständige Erwerbstätigkeit mit dem Zweck der Einkommenserzielung vorkommt. Da selbiges ja auch von Finanzamt verlangt wird (zumindest wenn man die Verlsute absetzen will) scheint es sich hier um eine genehmungspflichtige NT zu handeln.
Vermutlich sollte also einfach ein entsprechender Antrag eingebracht werden.
Entweder die Behörde sagt, ist nicht notwendig oder sie genehmigt es, denn der Zeitaufwand dürfte max. bei 2 Stunden im Monat liegen und die Gewinne im negativen Bereich liegen. eine Kollision mit anderen dienstlichen Tätigkeiten wäre bei einer Beschäftigung im Sozialbereich auch nicht anzunehmen. _________________ ausgezeichnet
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