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Die Hausverwaltung ( 2 Männer, GmbH) hat die Hausreinigung an eine - scheinbar - andere Gesellschaft (eine Frau, GmbH) vergeben. Tatsächlich sind die 3 jedoch zusätzlich in einer GbR vereint, mit der sie Wohnungen im Objekt besitzen.
Die Verwaltung hat die Eigentümer nicht über diese gemeinsame Gesellschaft informiert; sie besitzen die Wohnungen angeblich als "Privatpersonen".
Das ist natürlich illegal. Wer als Verwalter tätig ist, darf privat keine Eigentumswohnung besitzen. Als GmbH-Gesellschafter darf man erst recht keine Wohnung besitzen. WEG-Verwalter und GmbH-Geschäftsführer haben im Zelt zu schlafen und dürfen keinerlei privates Eigentum besitzen.
Über die Vergabe der Hausreinigung entscheidet nicht der Verwalter (egal ob GmbH oder nicht). Diese Entscheidung trifft die Eigentümergemeinschaft per Mehrheitsbeschluss. Der Verwalter ist lediglich dazu da, die Beschlüsse der Gemeinschaft umzusetzen.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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