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Verfasst am: 09.12.08, 08:15 Titel: Nachträgliche Kosten durch Kyrill bei gepachtetem Objekt
Hallo,
seit mir nicht böse wenn meine Frage nicht in diesen Thread passen sollte - wußte nicht wo er 100% passen würde.
Annahme:
A hat eine Jagd gepachtet. Durch Kyrill sind seinerzeit beträchtliche Schäden in dieser Jagd entstanden. Das Waldgebiet soll jetzt durch die Genossenschaft die für neue Anpflanzungen zuständig ist, wieder aufgeforstet werden durch rd. 4000 Neuanpflanzungen. Diese Neuanpflanzungen müssen durch einen sogenannten Beissschutz geschützt werden, damit diese nicht direkt wieder vom Wild abgefressen werden. Für die Kosten des Beissschutz im normalen Rahmen ist normalerweise der Jagdpächter zuständig, was ja auch ok ist. Aber Kyrill war ja höhere Gewalt. Muß A diese Kosten tragen oder gibt es in diesem Zusammenhang einen Erlass/Urteil das der Jagdpächter diese Kosten nicht zu tragen hat, denn ohne Kyrill wären die Neuanpflanzungen nicht notwendig und somit auch nicht die horrenden Kosten für den Beissschutz.
Stand nicht in der aktuellen Pirsch was über Pachtreduzierung, weils Rotwild weg bleibt???
Argument war vereinfacht: wegen Wegfall einer zugesicherten Eigenschaft darf man reduzieren.
Eventuell kann man wegen Kyrillschäden argumentieren, dass nun das Verhältnis Wald zu Neuanpflanzung sich zu Ungunsten des Pächters verändert hat.....Kyrill könnte man als Jahundert Sturm durchaus als ein nicht zu erwartendes und damit nicht einzukalkulierendes Ereignis werten.
Frage ist aber schon sehr speziell..... _________________ Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma
Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
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