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Verfasst am: 14.12.08, 17:24 Titel: Wohnungsbesichtigung jährlich ohne vereinbarten Termin????
Hallo,
Vermieter A ist Eigentümer der Mietwohnung von Mieter B in einem Mehrfamilienhaus.
Im Aushang stand, dass Vermieter A am 13.12. die Wasserzähler abliest. Soweit in Ordnung. Hat A das RECHT den Mieter B ohne vorherige Absprach so zu bedrängen, um eine gleichzeitige Wohnungsbesichtung zu erzwingen?
Vermieter A behaupten: ja, er hat das Recht.
Warum will er das? - A hat ANGST vor Feuchtigkeit, Mängeln etc.
B wiederum nervt es, da es in der Hausgemeinschaft kein ander Eigentümer macht.
Mieter B äußert: nur mit Termin, der rechtzeitig vereinbart wurde.
Muß B es immer zulassen - oder - gibt es hier keinerlei Privatssphäre.
Was kann B tun, damit A sein Verhalten unterlässt?
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 14.12.08, 18:02 Titel:
Die Suchfunktion dieses Forum hilft da doch extrem.....
Ich verkürze aber mal das ganze und gebe ihnen dieses Urteil an die Hand. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Danke für deine Antwort, aber das wollte B so nicht wissen. Laut Urteil ist es nur sehr schwammig beschrieben - meiner Ansicht nach.
A behauptet: Das es trotz dessen, dass B schon 6 Jahre in der Wohnung lebt und eine horrende Miete zahlt, sein gutes Recht ist auch ohne Ankündigung.
Aber A kann demnächst sich jeden Tag die Whg. anschauen - so kann man Mieter vergraulen - Es gibt für ihn immer fadenscheinige Dinge -Selbst den NK-Rg. kann man nicht, wie die anderen auch per Post verschicken - muß natürlcih auch pers. in der WHG. des B besprochen werden.
Für B ist dieses Verhalten reine Schikane und purer Neid
Im Aushang stand, dass Vermieter A am 13.12. die Wasserzähler abliest. Soweit in Ordnung. Hat A das RECHT den Mieter B ohne vorherige Absprache so zu bedrängen, um eine gleichzeitige Wohnungsbesichtung zu erzwingen?
Aber wenn es doch sogar einen Aushang gab, wurde B doch sogar rechtzeitig In Kenntnis gesetzt, oder nicht?
Sofern rechtzeitig angekündigt, dürfte A immer einen Anspruch auf Besichtigung haben.
Zählt Wasseruhrablesung auch dazu. B hat den Zutritt selbstverständlich gewährt - war ja angekündigt. Aber hat der A das Recht zu sagen und jetzt möchte ich sofort und jetzt die anderen Zimmer auch noch sehen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Gerade wenn B zu dieser Zeit im Putz und Aufräumwarn sich befand!!!!
Nein. Dieses Recht hat er definitiv nicht.
Richtig ist allerdings, dass der Vermieter 'von Zeit zu Zeit', manchmal wird ein Interval von etwa zwei Jahren genannt, die Räume auf eventuelle Mängel oder Bauschäden kontrollieren darf. Das hat er aber mit einem angemessenen Vorlauf anzukündigen. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
Vielen Dank! Genau das wollte B wissen. Leider ist gestern zwischen A + B ein Streit ausgebrochen, wobei A (sich im Recht fühlte) nicht an der Konversation beteiligte, sondern wie ein kleines Kind davon lief. (Altersstarsinn)
Gegen eine rechtzeitige Vereinbarung hat B ja auch nichts einzuwenden.
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