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Frage zu Anwaltskosten Bitte

 
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DonCorleone
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 20:07    Titel: Frage zu Anwaltskosten Bitte Antworten mit Zitat

hallo zusammen,

person A hat einen anwalt, person B auch. gegen A wird wahrscheinlich ein mahnbescheid angestrebt.

ursprungs (gesamt-forderung) von B und dessen mandantin 115.000EUR. im rahmen des mahnbescheids wir aussergerichtlich eine summe von B über 65.000EUR angeboten, angestrebt und von B vorgeschlagen. welche summe zählt nun in bezug auf RA kosten von A (beklagter) an RA person B ?

mit welchen zwischenmenschlichen mitteln kann mann einen mahnbescheid = titel evtl. umgehen ?

mfg
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Tim_S.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

also,

nachdem was ich aus der Schilderung entnehme, könnte folgende Antwort passen:
Die Anwaltskosten berechnen sich, das nimmt DonCorleone zu Recht an, aus dem sog. Gegenstandswert.
Und hier gilt: Maßgeblich ist, worüber man sich einigt, nicht worauf. Sollte klar sein. Man stelle sich vor, dem RA von A wäre es gelungen, dass B anstatt von 115.000,- nur 1,- Euro verlangt. Sollte der RA von A deswegen weniger bekommen, als wenn A mehr oder alles hätte zahlen müssen?

Grüße
Edit: Für die 2. Frage wären die Mediations-Cracks gefragt.
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