Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wohnung: Räumungsklage lange Frist für Sitzung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wohnung: Räumungsklage lange Frist für Sitzung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ratlos44
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 10:35    Titel: Wohnung: Räumungsklage lange Frist für Sitzung Antworten mit Zitat

Hey!

der A hat an die B eine Wohnung vermietet. Wegen dauernden Zahlungsverzuges und fehlender Mieten wird fristlos vermieterseitig gekündigt und eine Räumungsfrist gesetzt. Diese läßt B ungenutzt verstreichen.
A klagt zunächst nur auf Räumung. B bekommt die Klage zugestellt und geht zur Antragsstelle, wo sie unerheblichen Vortrag zur Akte gibt.
Das Gericht terminiert für 03/2009.

Die Wirksamkeit der Kündigung sowie die Schlüssigkeit und Begründetheit der Klage sind vorauszusetzen. Ebenso ist vorauszusetzen, dass B keine relevanten Einwände gegen die R-klage hat.

Frage: Wie kann A das Verfahren beschleunigen?
Gibts Tricks, wie man sich gg. mit der B dirket einigen kann, damit die Wohnung geräumt bzw. schnell anderweitig vermietet wird?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zumindestens gibt es keine legalen Wege. Vielleicht kann ein Anwalt zusätzlich Druck aufs Gericht machen. Aber viel bringen wird das meiner Meinung nach nicht. Es gibt allerdings noch die Möglichkeit B aus der Wohnung zu kaufen. Das könnte preiswerter als ein Prozess sein. Denn wenn bei B nichts zu holen ist, wird A auf den Kosten sitzen bleiben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ratlos44
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 389
Wohnort: Mainz

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 11:03    Titel: Antworten mit Zitat

Tja...genau soweit bin ich...äääh....ist der A auch bis jetzt:-) Gelde an Mietling kommt nicht in Frage; die Nummer mit den 7 Umzugshelfern und der "freiwilligen" Unterschrift unter der Räumungsbestätigung ist illegal und das Gericht freut sich idR auch nicht über jahreszeitlich abgestimmte Geschenke mit Angabe des Aktenzeichens:-)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 11.12.08, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Die Antworten, die dem TE eine illegale Handlung nahelegen, wurden entfernt.


Gruss
FO

 
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Mietrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.