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Heizungslärm

 
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Kara1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.11.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 30.11.08, 03:59    Titel: Heizungslärm Antworten mit Zitat

ich habe zwei lärmquellen in der wohung.
1. lüftungschächte ein lautes rauschen rund um die uhr
2. heizung im schlafzimmer das ca. 6qm groß ist.
die heizung macht einen pfeifton und lautes rauschen und zwar vorallem die rohre die nach oben führen und es lärmt dann wenn der mieter oben die heizung anmacht. dieser heizt zumindest die ganze nacht durch. ich habe große probleme mit dem einschlafen.
nächste woche kommt der hauswart und will die heizung lüften. der hauswart ist sehr unfreundlich und er wird mir einreden wollen ich bilde mir das nur ein und das alles ist ja nicht sehr laut.

wie gehe ich vor, wenn der hauswart keine abhilfe schaffen kann. ich würde den vermieter anschreiben wegen einem heizungsmonteur.
kann ich z.b. fordern einen lärmschutz um die rohre machen zu lassen?
muss der vermieter da abhilfe schaffen?
was ist mit dem lärm der lüftung? wo kriege ich einen db zähler her?

Wie ist die Rechtslage?
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@migo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 30.11.08, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst würde ich mit einer Änderung der eigenen Stellung der Heizungsventile etwas zu ändern. Das Pfeifen kommt meistens durch die "Nadel"-Ventile in den Heizköpern.

Zum Lüftungsschacht müsste der Hausmeister etwas sagen können. Event. ist ein Lüfter irgenwo eigebaut und daher die Geräusche. Das wird gern in Bäder ohne Fenster gemacht.

Wenn alles nichts hilf müsste ein Gutachter geholt werden, der dann auch ein entsprechendes Protokoll macht. Die Messungen werden dann mit zugelassenen geeichten Geräte gemacht und da hat dann auch der VM keine Chance.
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Kara1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.11.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

der hausmeister wollte nix machen außer die heizung zu lüften was nichts brachte.
wieviel dezibel müssen es denn sein damit rechtlich was geht? bei den lüftungsschächten sind das 30 db hab ich gelesen.
ich schlafe einen meter neben der rauschenden pfeifenden heizung. wie sieht die rechtslage aus?
der gutachter wird vom ordnungsamt gestellt?
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karli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Kara1 hat folgendes geschrieben::
der gutachter wird vom ordnungsamt gestellt?
Das glaub ich eher nicht. Den Gutacher zahlt meiner Ansicht nach der, der ihn beauftragt. das dürfte hier der Mieter sein.
Möglicherweise kann der Mieter das Geld von seinem Vermieter zurückverlangen, falls er im Recht ist.
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
der hausmeister wollte nix machen außer die heizung zu lüften was nichts brachte.


das war doch klar. Die Ursache für das Pfeifen dürfte das Ventil sein.
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Chub
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 17.12.08, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

karli hat folgendes geschrieben::
[
Möglicherweise kann der Mieter das Geld von seinem Vermieter zurückverlangen, falls er im Recht ist.



Ganz dünnes Brett....


http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=164770
_________________
Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
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Kara1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.11.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 04:27    Titel: Antworten mit Zitat

ich werde mich nun an den vermieter wenden, nachdem der hausmeister mich veräppelt hat. das ist so ein ignoranter fauler zeitgenosse. "da kann man ja gar nichts machen". er kann aber generell gar nichts machen egal bei welchem mangel.

ich werde dem vermieter sagen wenn er bis februar also in der zeit von 4 wochen nicht den mangel behebt werde ich die miete um 50% kürzen da ich nachts nicht schlafen kann. der lärm wird dann verursacht wenn der mieterüber mir heizt und das macht dieser die ganze nacht durch.
verbieten dem mieter nachts zu heizen geht ja nicht.

wie ist die rechtslage?
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Unter Berücksichtigung unserer Forenregeln ganz allgemein:
Kara1 hat folgendes geschrieben::
ich werde dem vermieter sagen wenn er bis februar also in der zeit von 4 wochen nicht den mangel behebt werde ich die miete um 50% kürzen
Kann man machen. Damit kann man sich allerdings auch massive Probleme einhandeln. Deshalb wird regelmäßig empfohlen, vorher einen Anwalt einzuschalten.

Kara1 hat folgendes geschrieben::
wie ist die rechtslage?
Gute Frage. Was ist die Frage?
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Kara1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.11.2008
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 12:51    Titel: Antworten mit Zitat

ich übergebe die sache dem mieterverein dann.

was ist wenn der vermieter bzw. der monteur die heizung nicht reparieren kann, habe ich dann besonderes kündigungsrecht, oder kann ich verlangen dass der vermieter für dämmmaterial sorgt?

wie ist die rechtslage?
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Strider
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 30.12.08, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Für eine fristlose Kündigung reicht das nicht aus. Die Wohnung ist dadurch nicht unbewohnbar. Der Mieter kann Mängelbeseitigung fordern und wenn der Mangel nicht unerheblich ist, dann kann er die Miete mindern. Damit sind die Mittel des Mieters auch schon so gut wie erschöpft. Er kann nur noch einen Teil der Miete zurück halten, aber nur wenn der VM trotz Frist usw. nicht aus der Wertung kommt. Das zurück gehaltene Geld muss natürlich nach der Mängelbeseitigung dem VM gezahlt werden.
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