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Anmeldungsdatum: 17.09.2007 Beiträge: 1177 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 15.12.08, 21:14 Titel: Re: Führerschein im EU-Ausland. Basics bezügl. des Wohnsitze
Dunja hat folgendes geschrieben::
1. Muss dieser Wohnsitz 185 Tage vor der Prüfung im dortigen Land bestehen oder reicht eine Wohnsitznahme auch nach der bestandenen Prüfung aus?
Egal, Hauptsache ohne Unterbrechung.
Zitat:
2. Reicht auch ein Zweitwohnsitz im EU-Ausland aus?
Nein.
Das ganze ist noch mit Vorbehalt zu genießen, denn wenn ich Mr. X (und die neueste Rechtsprechung) richtig interpretiere, kann es auch genügen, wenn ein Wohnsitz im Ausstellungsstaat im Führerschein vermerkt ist. _________________ Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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