Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Eltern geschieden, gemeinsames Sorgerecht über die Tochter (17 J. Schülerin). Zufällig findet der Vater Kontoauszüge, aus denen hervor geht, dass die Tochter regelmäßige Einkünfte hat.
Kann der Vater, der bisher nach der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt bezahlt hat, diesen nun um den Verdienst der Tochter kürzen?
Hätte die Mutter ihm die Einkünfte der Tochter nicht anzeigen müssen?
M.E. kann der Vater den Unterhalt nicht von sich aus kürzen. Er müsste zunächst gem. § 1605 BGB Auskunft bei der Mutter einholen. Falls der Unterhalt tituliert ist, müsste dieser Titel abgeändert werden, wenn tatsächlich Einkünfte der Tochter vorliegen.
Die Mutter war nicht verpflichtet, von sich aus die Einkünfte des Kindes anzugeben.
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 16.12.08, 17:36 Titel:
Wenn die minderjährige Tochter eigene Einkünfte hat, kommen diese - soweit sie nicht der Tochter verbleiben (z.B. Einkünfte aus geringfügigem Nebenjob) - zur Hälfte dem barunterhaltspflichtigen Elternteil, zur anderen Hälfte dem betreuenden Elternteil zugute.
M.E. kann der Vater den Unterhalt nicht von sich aus kürzen. Er müsste zunächst gem. § 1605 BGB Auskunft bei der Mutter einholen. Falls der Unterhalt tituliert ist, müsste dieser Titel abgeändert werden, wenn tatsächlich Einkünfte der Tochter vorliegen.
.
Der Unterhalt ist tituliert; 180 v.H. des jeweiligen Regelbetrages...
Da die mtl. Nettoeinkünfte des Unterhaltspflichtigen in der Zwischenzeit auf über 5.101,- € / Mo. (vorher 3.500,- €) gestiegen sind, würde er sich da evtl. bei einer Umtitulierung möglicherweise ins eigene Fleisch schneiden, wenn der Verdienst der Tochter bei ca. 300,- € / Mo. liegt?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.