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Verfasst am: 16.12.08, 15:35 Titel: kann ein GF den anderen Kündigen ?
Hallo,
Eine Firma hat die GF A und B. Jeder von Ihnen ist auch gleichberechtigter Gesellschafter.
Weil die Firma Schulden hat, sucht sich B einen Job (fährt zum Vorstellungsgespräch).
Beide sind 'alleinvertretungsberechtigt' (ich glaube so heißt das). Also A könnte das Auto (Firmenwagen) von B verkaufen. Kann A auch B kündigen wegen 'gedanklich nicht mehr in der Firma'
Was ist mit den Schulden
Danke
Robi
Nein, sowohl die Abberufung des Geschäftsführers (§ 46 Nr. 5 GmbHG) als auch der Abschluss oder die Auflösung des Anstellungsvertrages (als Annexkompetenz zu § 46 Nr. 5 GmbHG) fallen in den Zuständigkeitsbereich der Gesellschafterversammlung und nicht der Geschäftsführer. Da diese mindestens mit einfacher Mehrheit beschließt, kann ein Gesellschafter-Geschäftsführer allein den anderen nicht kündigen oder abberufen.
Danke für die schnelle Antwort,
geht das auch nicht, wenn B den neuen Job Antritt?
Wie kann A, B loswerden, wenn B sich nicht mehr um das Geschäft kümmert ?
Kann A ihm das Gehalt streichen?
Irgendwie muss A B doch loswerden, er kostet Geld!!
Danke nochmal
Robi
Danke für die schnelle Antwort,
geht das auch nicht, wenn B den neuen Job Antritt?
Nein, es ist keine Frage des Motivs, sondern der rechtlichen Zuständigkeit.
Zitat:
Wie kann A, B loswerden, wenn B sich nicht mehr um das Geschäft kümmert ?
Es gibt Möglichkeiten, Ansprüche der Gesellschaft gegen die Gesellschafter geltend zu machen. Das würde aber diesen Rahmen hier sprengen. Da sollte ein Anwalt eingeschaltet werden.
Zitat:
Kann A ihm das Gehalt streichen?
Nein, auch das kann nur die Gesellschafterversammlung durch Beschluss.
Zitat:
Irgendwie muss A B doch loswerden, er kostet Geld!!
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