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Morgen werde ich nicht zur Schule gehen, Grippe, werde auch zum Artzt gehen, und mir ein Atest besorgen,
Morgen, wird eine Arbeit geschrieben, in Mathe.
Mathe haben wir 1x in der Woche.
Nach dieser Woche sind Ferien,
die woche nach den Ferien, habe ich ein operativen Vorgriff mit meinen Zähnen vor, wobei ich wieder eine Woche krank geschrieben bin.
Meine Frage,
Wenn ich diese Woche, die Arbeit nicht schreibe, die Woche, nach den Ferien auch nicht schreibe, und ggf. der Lehrer die Arbeit den Schülern schon wieder gegeben hat, darf ich dann noch nachschreiben, oder wie siehts für mich in diesem Fall aus, in dem Recht das ich nachschreiben darf.
Es handelt sich um eine Berufsfachschule, die den "Staatlich geprüften Assistenten für Informatik" ausbilden, eine reine Schulische Ausbildung.
Wenn du entschuldigt fehlst, nicht. Wobei für "entschuldigt" verschiedene Regelungen existieren. Es kann zum Beispiel sein, dass nur bei Krankheit entschuldigt wird. Abhängig vom Schulgesetz und entsprechenden Verordnungen.
Beispiel:
Gymnasium, Hessen, Oberstufe:
Bei Leistungskontrollen wird nur ärztlich attestierte Krankheit entschuldigt.
Auch hier ist es so, dass es kein Recht sondern eventuell nur die Pflicht gibt, nachzuschreiben, sofern es für die abschließende Bewertung für nötig erachtet wird.
Wieder Beispiel:
Bei einem Schüler, der bisher immer auf "1" stand(mündlich wie schriftlich), kann vom Lehrer durchaus gesagt werden, dass es nicht nötig ist nachzuschreiben. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Nein, attestierte Krankheit darf nicht zur Bewertung "ungenügend" führen. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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