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Ein Mieter erhält vor etlichen Monaten die NK-Abrechnung für das Jahr 2007, die mit einem kleinen Guthaben abschloss. Er akzeptiert diese und kürzt die folgende Miete um das bestehende Guthaben.
Jetzt erhält er vom Vermieter eine geänderte NK-Abrechnung für 2007. Dem Vermieter sind noch ein paar (auch tatsächlich abrechnungsfähige) Positionen "eingefallen" und möchte jetzt eine Nachzahlung.
Wäre die NK schon beim ersten Mal in dieser Form und Höhe geltend gemacht worden, hätte der Mieter das akzeptieren müssen, keine Frage. Muss er die Nachforderung aber auch jetzt noch akzeptieren und bezahlen? _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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